Fachgutachten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fachgutachten''' sind Anleitungen von [[Standardsetter]]n (Dachverbänden) an ihre Mitglieder. Ein [[Gutachten]] entspricht dem [[Stand der Wissenschaft]], wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref>vgl. Hager (2013), S. 360</ref>
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Die [[Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer]] ([[KSW]]) unterscheidet zwischen Fachgutachten und '''Empfehlungen'''.
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* <u>[[Bewertung immaterielles Vermögen]]:</u> ([[Fachgutachten-Bewertung immaterielles Vermögen]])
* [[Liegenschaftsbewertung]] ([[Fachgutachten-Liegenschaftsbewertung]])
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* <u>[[Liegenschaftsbewertung]]:</u> ([[Fachgutachten-Liegenschaftsbewertung]])
* [[Bewertung imateriellen Vermögens]] ([[Fachgutachten-Bewertung imateriellen Vermögens]])
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* <u>[[Unternehmensbewertung]]:</u> ([[Fachgutachten-Unternehmensbewertung]], [[Empfehlung-Unternehmensbewertung]])
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 15. November 2021, 20:01 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Fachgutachten sind Anleitungen von Standardsettern (Dachverbänden) an ihre Mitglieder. Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[1]

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) unterscheidet zwischen Fachgutachten und Empfehlungen.

Auch Normen werden unter diesem Thema miterfast.

Fachgutachten können betreffen

siehe auch-> Bewertungsstandard

Einzelnachweise

  1. vgl. Hager (2013), S. 360

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur