Ertragswertverfahren

Aus Bewertungshilfe
Version vom 6. April 2021, 06:26 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (erg Hinweis Vereinfachtes Ertragswertverfahren)
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Kurzinfo!

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]

Als Ertrag kommt in Frage:[2]

Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]

siehe auch-> Bewertungsverfahren, Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 48 ff
  • IDW S1 Rz. 101, 104 ff

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 230
  • Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
  • Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS BW 1 Rz. 58.
  2. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff.
  3. Hager: Unterlage Ertragsertverfahren (in Vorbereitung)