Ertrag (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Ertrag (Unternehmensbewertung)]]: Die Basis des [[Ertragswertverfahren]]s variiert je nach Definition. Der Ertrag ist ein Saldengröße und nicht nur die vermögensvermehrende Größe des [[Rechnungswesen]]s. Verstanden als [[Periodenerfolg des Unternehmens|Periodenerfolg]] entspricht er (je nach Art der steuerlichen [[Gewinnermittlung]]) dem [[Überschuss]] oder den [[Gewinn]].
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* [[Ertrag|Ertrag (Unternehmensbewertung)]]: Die Basis des [[Ertragswertverfahren]]s variiert je nach Definition. Der Ertrag ist ein Saldengröße und nicht nur die vermögensvermehrende Größe des [[Rechnungswesen]]s. Verstanden als [[Periodenerfolg des Unternehmens|Periodenerfolg]] entspricht er (je nach Art der steuerlichen [[Gewinnermittlung]]) dem [[Überschuss]] oder den [[Gewinn]].
 
* [[Ertrag (Rechnungswesen)]]: Die vermögensvermehrende Größe der [[Überschussermittlung]].
 
* [[Ertrag (Rechnungswesen)]]: Die vermögensvermehrende Größe der [[Überschussermittlung]].
 
** Die [[Ertragslage]] (Teil der [[Generalnorm]] des [[externes Rechnungswesen|externen Rechnungswesens]]) bezieht sich jedoch auf den [[Erfolg]] (siehe auch [[Erfolgsanalyse]]).
 
** Die [[Ertragslage]] (Teil der [[Generalnorm]] des [[externes Rechnungswesen|externen Rechnungswesens]]) bezieht sich jedoch auf den [[Erfolg]] (siehe auch [[Erfolgsanalyse]]).

Version vom 8. Dezember 2020, 07:05 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Ertrag bezeichnet: