Ertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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K (erg Verweis finanzieller Übeschuss)
K (Netto-Ausschüttung (Netto-Cash-Flow) des Unternehmens)
 
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Der '''Ertrag''' stellt die Basis des [[Ertragswertverfahren]] dar. Ursprünglich als [https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik pagatorische] Größe verstanden (in diesem Sinn zB in den [[Mittelwertverfahren]]), wurde die Definition auf eine Stromgröße (zB [[Netto-Einnahme des Unternehmens|Nettoeinnahmen]] erweitert.<ref>Vgl. z.B. Busse von Colbe (1957), S. 42; Tichy (1990), S. 59 ff</ref>  
 
Der '''Ertrag''' stellt die Basis des [[Ertragswertverfahren]] dar. Ursprünglich als [https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik pagatorische] Größe verstanden (in diesem Sinn zB in den [[Mittelwertverfahren]]), wurde die Definition auf eine Stromgröße (zB [[Netto-Einnahme des Unternehmens|Nettoeinnahmen]] erweitert.<ref>Vgl. z.B. Busse von Colbe (1957), S. 42; Tichy (1990), S. 59 ff</ref>  
  
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''siehe auch-> [[Ertrag (Begriff)]], [[finanzieller Überschuss]]''
 
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== Arten ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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Als Ertrag kommt in Frage:
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* [[Ertrag#Nachhaltiger Ertrag|nachhaltige Ertrag]],
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* [[Ertrag#Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens|Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens]],
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* [[Ertrag#Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens|Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens]],
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* [[Ertrag#Einzahlungsüberschuss des Unternehmens|Einzahlungsüberschuss des Unternehmens]],
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* [[Ertrag#Netto-Ausschüttung (Netto-Cash-Flow) des Unternehmens|Netto-Ausschüttung (Netto-Cash-Flow) des Unternehmens]] und
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* [[Ertrag#Netto-Cash-Flow (NCF) beim Eigner| Netto-Cash-Flow (NCF) beim Eigner]].
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Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die auf Prognosen beruhenden Begriffen:
  
Als Ertrag kommt in Frage:<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff</ref>
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{| class="wikitable"
* [[Netto-Cash-Flow beim Eigner]]
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!  !! CF/PE-Orientierung !! Finanzplan erforderlich !! Ausschüttung !! Berücksichtigung Synergien
* [[Netto-Ausschüttung des Unternehmens]]
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* [[Einzahlungsüberschuss des Unternehmens]]
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| Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens
* [[Netto-Einnahme des Unternehmens]]
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| PE
* [[Periodenerfolg des Unternehmens]]
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| VAF
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| Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens
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| Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens
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Der Netto-Cash-Flow beim Eigner stellt (für den [[Entscheidungswert]]) den aus theoretischer Sicht richtigen Ertragsbegriff dar. Alle übrigen Ertragsdefinitionen beinhalten mehr oder weniger groe Vereinfachungen.<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33</ref>
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| CF
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| [[Ertrag|Periodenergebnis]]
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| [[Vollausschüttungshypothese|Vollausschüttungsfiktion]]  
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=== Netto-Cash-Flow beim Eigner ===
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<u>Beschreibung</u>
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Der Netto-Cash-Flow beim Eigner stellt (für den [[Entscheidungswert]]) den aus theoretischer Sicht richtigen Ertragsbegriff dar. Alle übrigen Ertragsdefinitionen beinhalten mehr oder weniger groe Vereinfachungen.<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33.</ref> Am einfachsten zu rechnen ist der Ertragsüberschuss.
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=== Nachhaltiger Ertrag ===
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Stellt die ursprünglich maßgebliche Größe dar. Sie wird noch im [[Wiener Verfahren]] und dem [[Vereinfachtes Ertragswertverfahren|vereinfachten Ertragswertverfahren]] verwendet. Die Ableitung erfolgt aus den [[Vergangenheitsergebnis]]sen.
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Das Konzept des '''nachhaltigen Ertrags''' stammt aus der Landwirtschaft und soll die naturbedingten Schwankungen glätten.<ref>Moxter (1990), S. 116.</ref> Besser wäre die Bezeichnung ''durchschnittlicher Ertrag''.
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Das [[Zukunftsbezogenheitsprinzip|Prinzip der Zukungsbezogenheit]] wurde oft aus ''Objektivierungs- bzw. Vereinfachungsgesichtsprinzipien'' ([[Komplexitätsreduktion]]) außer Beachtung gelassen und auf Vergangenheitswerte zurückgegriffen.<ref>Moxter (1990), S. 119.</ref> (So zB beim [[Wiener Verfahren]], aber auch beim [[Vereinfachtes Ertragswertverfahren|vereinfachten Ertragswertverfahren]]).
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=== Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens ===
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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'''Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens''' ist der nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen ermittelte [[Erfolg|Periodenerfolg]] des [[Unternehmen]]s.<ref>Peemöller (2019), S. 345.</ref>
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Er ergibt sich aus dem Saldo von [[Ertrag]] und [[Aufwand]], somit nach [[Sollprinzip]]. Unternehmensrechtliche Zahlen sind dazu besser geeignet als die steuerrechtlichen. In der neueren deutschen Literatur wird noch eine Berücksichtigung der unternehmensrechtlichen Gewinnverwendungsvorschriften verlangt.<ref>Vgl. z.B. Peemöller (2019), S. 345.</ref>
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<u>Berechnung</u><ref>Aus Mandl / Rabel (1997), S. 35.</ref>
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| [[Ertrag (Rechnungswesen)|Erträge des Unternehmens]]
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| [[Aufwand|Aufwendungen des Unternehmens]]
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| '''Ertragsüberschuss des Unternehmens'''
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Maßgeblich ist das [[Ergebnis nach Steuern]]<ref>§ 231 Abs. 2 Z 19 UGB.</ref> mit Adaptierungen für das [[Außerordentliches Ergebnis|außerordentliche Ergebnis]].<ref>Bis zum RÄG 2014 war das [[Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit]] (abzüglich einer fiktiven KSt) maßgeblich.</ref>
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<u>Beschreibung</u>
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Der Periodenerfolg des Unternehmens ist nicht [[Cash-Flow]]-orientiert, basiert auf einer [[Vollausschüttungshypothese]], weshalb eine [[Finanzplanung]] ebensowenig notwendig ist wie eine [[Ausschüttungsplanung]]. [[Persönliche Ertragsteuer|Persönliche Steuern]] sind unbeachtlich wie [[externe Synergie]]n.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35</ref>
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Der Periodenerfolg des Unternehmens stellt die klassische Basis des [[Ertragswertverfahren]]s dar. Er ist leicht zu verstehen, aber durch die [[Vollausschüttungshypothese]] nur selten anwendbar.
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<u>Literatur</u>
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* Bachl (1998), S. 51 f;
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* Mandl / Rabel (1997), S. 35, 125 ff;
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* Peemöller (2019), S. 345;
  
Der '''Netto-Cash-Flow beim (potentiellen) Eigner''' ist der Saldo aller erwarteten finanziellen [[Auszahlung|Zu-]] oder [[Einzahlung|Abfluss]] beim (poteniellen) [[Eigner]] die durch das zu bewertende [[Unternehmen]] verursacht werden.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33</ref>  
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=== Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Einnahmenüberschuss des Unternehmens]], [[Netto-Einnahme des Unternehmens]] ändern. -->
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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Umfasst sind:<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33</ref>
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Der '''Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens''' stellt den Saldo aus [[Einnahme]]n und [[Ausgabe]]n dar. Er basiert auf dem [[Istprinzip]]. In der Literatur wird die eine Erweiterung der Basis Geldvermögen auf Forderungen und Verbindlichkeiten gefordert.<ref>So z.B. Peemöller (2019), S. 345.</ref>
* Zahlungsströme zwischen [[Unternehmen]] und Eigner
 
** [[Auszahlung]]en (Entnahmen, Ausschüttungen, Kapitaleinzahlungen)
 
** [[Einzahlung]]en (Einlagen, Kapitalrückzahlungen)
 
* Zahlungsströme zwischen Eigner und Dritten:
 
** [[Persönliche Ertragsteuern|persönliche Steuern]]
 
** [[Synergie]]n zwischen dem zu bewertenden Unternehmen und anderen Unternehmen des Eigners ([[externe Synergie|externe Synergien]])
 
  
Der Netto-Cash-Flow beim Eigner ist [[Cash-Flow]]-orientiert, erfordert eine [[Finanzplan|Finanzplanung]] und eine [[Ausschüttungsprognose|Ausschüttungs-]] bzw. [[Entnahmeplanung]]. Persönliche Steuern sind ebenso zu berücksichtigen wie externe Synergien.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35</ref>
+
<u>Berechnung</u><ref>Aus Mandl / Rabel (1997), S. 123.</ref>
  
=== Netto-Ausschüttung des Unternehmens ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Netto-Ausschüttung des Unternehmens]] ändern. -->
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| [[Einnahme|Einnahmen des Unternehmens]]
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| '''Einnahmenüberschuss des Unternehmens'''
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Bei den '''Netto-Ausschüttung des Unternehmens''' werden berücksichtigt:<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33</ref>
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<u>Beschreibung</u>
* [[Auszahlung]]en (Entnahmen, Ausschüttungen, Kapitaleinzahlungen)
 
* [[Einzahlung]]en (Einlagen, Kapitalrückzahlungen)
 
* eventuell: [[Persönliche Ertragsteuern|persönliche Steuern]]
 
  
Die Netto-Ausschüttung des Unternehmens ist [[Cash-Flow]]-orientiert, erfordert eine [[Finanzplan|Finanzplanung]] und eine [[Ausschüttungsprognose|Ausschüttungs-]] bzw. [[Entnahmeplanung]]. Persönliche Steuern können eventuell berücksichtigt werden, nicht jedoch die [[externe Synergie]]n.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35</ref>
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Die Größe ist periodenerfolgsorientiert<ref>Anders bei Mandl / Rabel (1997), S. 34.</ref> und erfordert keine [[Finanzplanung]]. Infolge der [[Vollausschüttungshypothese|Vollausschüttungsfiktion]] ist eine [[Ausschüttungsplanung]] nicht notwendig. Vorteil gegenüber dem Ertragsüberschuss, ist dass unbare Einnahmen und Ausgaben unberücksichtigt bleiben.
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Bei [[Einnahmen-Ausgaben-Rechnung]] ohne großen Rechenaufwand durchzuführen. Problem ist die Vollausschüttungsfiktion, welche idR nicht realitätsnahe ist.
  
Die Netto-Ausschüttung entspricht dem [[Flow-to-Equity]].
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<u>Literatur</u>
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* Mandl / Rabel (1997), S. 34, S. 122 ff;
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* Peemöller (2019), S. 345;
  
 
=== Einzahlungsüberschuss des Unternehmens ===
 
=== Einzahlungsüberschuss des Unternehmens ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Einzahlungsüberschuss des Unternehmens]] ändern. -->
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Einzahlungsüberschuss des Unternehmens]] ändern. -->
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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Der '''Einzahlungsüberschuss des Unternehmens''' basiert auf dem [[Cash-Flow]], dabei wird vereinfacht unterstellt, dass der gesamte Einzahlungsüberschuss ausgeschüttet wird.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 34.</ref>
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<u>Berechnung</u><ref>Aus Mandl / Rabel (1997), S. 34.</ref>
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| Jahresüberschuss
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| Veränderungen des Working-Capitals (ohne liquide Mittel und kf Bankverbindl.)
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| ''Cash-Flow aus Betriebstätigkeit''
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| Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
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| Veränderungen der (kf u lf) Finanzierungsschulden
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| '''Einzahlungsüberschuss des Unternehmens'''
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<u>Beschreibung</u>
  
Der '''Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens''' entspricht den [[Netto-Ausschüttung des Unternehmens|Netto-Ausschüttungen des Unternehmens]] es wird jedoch auf eine Planung der [[Ausschüttung]]en bzw. [[Entnahme]]n verzichte und statt dessen eine [[Vollausschüttungshypothese|Vollausschüttung]] angenommen.<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 34.</ref>
+
Die Größe basiert auf der Vollausschüttungsfiktion. Diese bedeutet nicht, dass sämtliche Gewinne ausgeschüttet werden, sondern sämtliche in einer Periode erwirtschafteten Einzahlungsüberschüsse.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 115.</ref> Die Größe ist Cash-Flow-orientiert und erfordert eine Finanzplanung. Infolge der Vollausschüttungsfiktion ist eine Prognose der Ausschüttungen nicht notwendig.
  
Der Einzahlungsüberschuss des Unternehmens ist [[Cash-Flow]]-orientiert. [[Persönliche Ertragsteuern|Persönliche Steuern]] können berücksichtigen werden, nicht jedoch [[externe Synergie]]n.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35,</ref>
+
Die Größe bringt zwar eine größere Genauigkeit, da Kapitalbindung z.B. der Investitionsbedarf berücksichtigt wird, kann aber bei Ausschüttungssperren zu Problemen führen. Durch die erforderliche Finanzplanung besteht ein höherer Arbeitsaufwand.
  
=== Netto-Einnahmen des Unternehmens ===
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<u>Literatur</u>
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Netto-Einnahme des Unternehmens]] ändern. -->
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* Mandl / Rabel (1997), S. 34, 115 ff;
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* Peemöller (2019), S. 345;
  
Die '''Netto-Einnahme des Unternehmens''' entspricht den [[Einzahlungsüberschuss des Unternehmens]] es ist aber keine volle Cash-Flow-Ermitttlung erforderlich.
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=== Netto-Ausschüttung (Netto-Cash-Flow) des Unternehmens ===
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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Die Netto-Einnahme des Unternehmens ist [[Cash-Flow]]-orientiert und basiert auf der [[Vollausschüttungshypothese]]. Diese muss mit einem (eingeschränkten) [[Finanzplan]] überprüft werden. Eine jedoch eine [[Ausschüttungsprognose|Ausschüttungs-]] bzw. [[Entnahmeplanung]] sind nicht erforderlich. [[Persönliche Ertragsteuer|Persönliche Steuern]] sind ebenso unbeachtich wie [[externe Synergie]]n.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35</ref>
+
Die '''Netto-Ausschüttung des Unternehmens''' stellt die Zahlungen zwischen Unternehmen und Eignern dar.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 34.</ref>
  
Der Netto-Einnahme des Unternehmens kommt keine große praktische Bedeutung zu.
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<u>Berechnung</u><ref>Aus Mandl / Rabel (1997), S. 110 f.</ref>
  
=== Periodenerfolg des Unternehmens ===
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| [[Ausschüttung|Gewinnausschüttungen]] (vor pers. Steuern)
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| [[Kapitalrückzahlung]]en
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| [[Kapitaleinzahlung]]en
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| '''Netto-Cash-Flow des Unternehmens (Netto-Ausschüttung vor persönlichen Steuern)'''
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| unternehmensbedingte [[Persönliche Ertragsteuern|persönliche Steuern]]
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| '''Netto-Ausschüttung nach persönlichen Steuern'''
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Beim '''Periodenerfolg des Unternehmens''' wird der [[Erfolg]] des [[Unternehmen]]s als Basis der zukünftigen finanziellen Überschüsse verwendet. In Frage kommen der [[Gewinn]] bzw. der [[Überschuss]] der Einnahmen über die Ausgaben. Der Periodenerfolg muss dazu den künftigen Zahlungen entsprechen. Insbesondere bei hohen Investitionen ist dies nicht der Fall.
+
<u>Beschreibung</u>
  
Der Periodenerfolg des Unternehmens ist nicht [[Cash-Flow]]-orientiert, basiert auf einer [[Vollausschüttungshypothese]]. [[Persönliche Ertragsteuer|Persönliche Steuern]] sind unbeachtlich wie [[externe Synergie]]n.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35</ref>
+
Die Zahlungen umfassen Ausschüttungen und Kapitaleinlagen und -rückzahlungen. Persönliche Steuern können berücksichtigt werden. Die Größe ist Cash-Flow-orientiert und erfordert eine Finanzplanung sowie eine Prognose der Ausschüttungen. Die Größe ist durch eine isolierte Betrachtung des Unternehmens ([[Stand-alone-Betrachtung]]) geprägt,<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 114.</ref> somit ist sie der richtige Ansatz für objektivierte Unternehmenswerte. Durch die erforderliche Finanzplanung besteht ein höherer Arbeitsaufwand.
  
Der Periodenerfolg des Unternehmens stellt die klassische Basis des [[Ertragswertverfahren]]s dar. Er ist leicht zu verstehen, aber nur selten fehlerfrei anwendbar.
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<u>Literatur</u>
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* Mandl / Rabel (1997), S. 34, 113 ff;
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* Peemöller (2019), S. 344 f;
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=== Netto-Cash-Flow beim Eigner ===
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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Der '''Netto-Cash-Flow (NCF) beim Eigner''' stellt den Saldo der periodenmäßigen Zu- und Abflüsse beim Eigner dar, die bei Beibehalten(Erwerben) des Unternehmens anfallen.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33.</ref> Diese Zuflüsse umfassen neben den Zahlungsströmen zwischen Unternehmen und Eignern auch [[echte Synergien]]. [[persönliche Ertragsteuern|Persönliche (Ertrag)Steuern]] können abgezogen werden.
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<u>Berechnung</u><ref>Aus Mandl / Rabel (1997), S. 110.</ref>
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{| class="wikitable"
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|-
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| [[Netto-Cash-Flow des Unternehmens]]
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|-
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| -/+
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| unternehmensbedingte [[Persönliche Ertragsteuern|persönliche Steuern]]
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| +/-
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| Zu-/Abflüsse aus [[Echte Synergie|echten Synergien]]
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| =
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| '''Netto-Cash-Flow beim Eigner'''
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|-
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<u>Beschreibung</u>
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Die Größe ist Cash-Flow-orientiert und erfordert eine Finanzplanung sowie eine Prognose der Ausschüttungen. Der Netto-Cash-Flow (NCF) beim Eigner ist der richtige Ansatz für subjektive Unternehmenswerte.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33.</ref> Durch die erforderliche Finanzplanung besteht ein höherer Arbeitsaufwand.
 +
 
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<u>Literatur</u>
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* Mandl / Rabel (1997), S. 33, S. 110ff;
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* Peemöller (2019), S. 345.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
<!--  
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=== Gesetz ===
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<!-- === Gesetz ===
  
 
=== Erlässe ===
 
=== Erlässe ===
  
 
=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
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=== Fachliteratur ===
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<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
  
* KFS/BW 1 Rz.
+
* Bachl (1998);
* IDW S1 Rz. -->
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* Busse von Colbe (1957);
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* Mandl / Rabel (1997);
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* Peemöller (2019);
  
=== Fachliteratur ===
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<!-- === Judikatur ===
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
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* Mandl / Rabel (1997),
+
=== Unterlage(n) ===
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<!-- <small> Sortiert nach Dateiname </small> -->
  
<!-- === Judikatur ===
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* Hager: ''"Ertragsbegriffe"'', [[Datei:Ertrag.pdf]], Stand Dez. 2023;
  
=== Unterlage(n) ===
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<!-- === Folien ===
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
+
-->
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]]''
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<!-- , [[Liste englische Fachausdrücke]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
  
=== Folien ===
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<!-- == Weblinks == -->
-->
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<small> </small> <u> </u> <!-- -->
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],''
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<!-- * [
<!-- [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],
+
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.12.2023;
[[Liste der verwendeten Formeln]] -->
 
<!--  
 
== Weblinks ==
 
 
* [
 
* [
NN bei Wikipedia], abgefragt:
+
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.12.2023;
 
* [
 
* [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt:
+
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.12.2023;
 
  -->
 
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Aktuelle Version vom 22. März 2024, 06:44 Uhr

Der Ertrag stellt die Basis des Ertragswertverfahren dar. Ursprünglich als pagatorische Größe verstanden (in diesem Sinn zB in den Mittelwertverfahren), wurde die Definition auf eine Stromgröße (zB Nettoeinnahmen erweitert.[1]

Der Ertrag iSd Unternehmensbewertung, darf nicht mit dem Ertrag im Rechnungswesen verwechselt werden.

siehe auch-> Ertrag (Begriff), finanzieller Überschuss

Arten

Als Ertrag kommt in Frage:

Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die auf Prognosen beruhenden Begriffen:

CF/PE-Orientierung Finanzplan erforderlich Ausschüttung Berücksichtigung Synergien
Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens PE nein VAF nein
Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens PE nein VAF nein
Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens CF ja VAF nein
Netto-Ausschüttung (Netto-Cash-Flow) des Unternehmens CF ja Prognose nein
Netto-Cash-Flow beim Eigner CF ja Prognose ja

CF Cash-Flow
PE Periodenergebnis
VAF Vollausschüttungsfiktion

Beschreibung

Der Netto-Cash-Flow beim Eigner stellt (für den Entscheidungswert) den aus theoretischer Sicht richtigen Ertragsbegriff dar. Alle übrigen Ertragsdefinitionen beinhalten mehr oder weniger groe Vereinfachungen.[2] Am einfachsten zu rechnen ist der Ertragsüberschuss.

Nachhaltiger Ertrag

Stellt die ursprünglich maßgebliche Größe dar. Sie wird noch im Wiener Verfahren und dem vereinfachten Ertragswertverfahren verwendet. Die Ableitung erfolgt aus den Vergangenheitsergebnissen.

Das Konzept des nachhaltigen Ertrags stammt aus der Landwirtschaft und soll die naturbedingten Schwankungen glätten.[3] Besser wäre die Bezeichnung durchschnittlicher Ertrag.

Das Prinzip der Zukungsbezogenheit wurde oft aus Objektivierungs- bzw. Vereinfachungsgesichtsprinzipien (Komplexitätsreduktion) außer Beachtung gelassen und auf Vergangenheitswerte zurückgegriffen.[4] (So zB beim Wiener Verfahren, aber auch beim vereinfachten Ertragswertverfahren).

Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens

Ertragsüberschuss (Periodenerfolg) des Unternehmens ist der nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen ermittelte Periodenerfolg des Unternehmens.[5]

Er ergibt sich aus dem Saldo von Ertrag und Aufwand, somit nach Sollprinzip. Unternehmensrechtliche Zahlen sind dazu besser geeignet als die steuerrechtlichen. In der neueren deutschen Literatur wird noch eine Berücksichtigung der unternehmensrechtlichen Gewinnverwendungsvorschriften verlangt.[6]

Berechnung[7]

Erträge des Unternehmens
- Aufwendungen des Unternehmens
= Ertragsüberschuss des Unternehmens

Maßgeblich ist das Ergebnis nach Steuern[8] mit Adaptierungen für das außerordentliche Ergebnis.[9]

Beschreibung

Der Periodenerfolg des Unternehmens ist nicht Cash-Flow-orientiert, basiert auf einer Vollausschüttungshypothese, weshalb eine Finanzplanung ebensowenig notwendig ist wie eine Ausschüttungsplanung. Persönliche Steuern sind unbeachtlich wie externe Synergien.[10]

Der Periodenerfolg des Unternehmens stellt die klassische Basis des Ertragswertverfahrens dar. Er ist leicht zu verstehen, aber durch die Vollausschüttungshypothese nur selten anwendbar.

Literatur

  • Bachl (1998), S. 51 f;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 35, 125 ff;
  • Peemöller (2019), S. 345;

Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens

Der Einnahmenüberschuss (Nettoeinnahmen) des Unternehmens stellt den Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dar. Er basiert auf dem Istprinzip. In der Literatur wird die eine Erweiterung der Basis Geldvermögen auf Forderungen und Verbindlichkeiten gefordert.[11]

Berechnung[12]

Einnahmen des Unternehmens
- Ausgaben des Unternehmens
= Einnahmenüberschuss des Unternehmens

Beschreibung

Die Größe ist periodenerfolgsorientiert[13] und erfordert keine Finanzplanung. Infolge der Vollausschüttungsfiktion ist eine Ausschüttungsplanung nicht notwendig. Vorteil gegenüber dem Ertragsüberschuss, ist dass unbare Einnahmen und Ausgaben unberücksichtigt bleiben. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ohne großen Rechenaufwand durchzuführen. Problem ist die Vollausschüttungsfiktion, welche idR nicht realitätsnahe ist.

Literatur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 34, S. 122 ff;
  • Peemöller (2019), S. 345;

Einzahlungsüberschuss des Unternehmens

Der Einzahlungsüberschuss des Unternehmens basiert auf dem Cash-Flow, dabei wird vereinfacht unterstellt, dass der gesamte Einzahlungsüberschuss ausgeschüttet wird.[14]

Berechnung[15]

Jahresüberschuss
+/- Aufwendungen/Erträge aus Anlagenabgängen
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen
+/- Erhöhung/Verminderung lf RSt
+/- Veränderungen des Working-Capitals (ohne liquide Mittel und kf Bankverbindl.)
= Cash-Flow aus Betriebstätigkeit
-/+ Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
-/+ Veränderungen der (kf u lf) Finanzierungsschulden
= Einzahlungsüberschuss des Unternehmens

Beschreibung

Die Größe basiert auf der Vollausschüttungsfiktion. Diese bedeutet nicht, dass sämtliche Gewinne ausgeschüttet werden, sondern sämtliche in einer Periode erwirtschafteten Einzahlungsüberschüsse.[16] Die Größe ist Cash-Flow-orientiert und erfordert eine Finanzplanung. Infolge der Vollausschüttungsfiktion ist eine Prognose der Ausschüttungen nicht notwendig.

Die Größe bringt zwar eine größere Genauigkeit, da Kapitalbindung z.B. der Investitionsbedarf berücksichtigt wird, kann aber bei Ausschüttungssperren zu Problemen führen. Durch die erforderliche Finanzplanung besteht ein höherer Arbeitsaufwand.

Literatur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 34, 115 ff;
  • Peemöller (2019), S. 345;

Netto-Ausschüttung (Netto-Cash-Flow) des Unternehmens

Die Netto-Ausschüttung des Unternehmens stellt die Zahlungen zwischen Unternehmen und Eignern dar.[17]

Berechnung[18]

Gewinnausschüttungen (vor pers. Steuern)
+ Kapitalrückzahlungen
- Kapitaleinzahlungen
= Netto-Cash-Flow des Unternehmens (Netto-Ausschüttung vor persönlichen Steuern)
-/+ unternehmensbedingte persönliche Steuern
= Netto-Ausschüttung nach persönlichen Steuern

Beschreibung

Die Zahlungen umfassen Ausschüttungen und Kapitaleinlagen und -rückzahlungen. Persönliche Steuern können berücksichtigt werden. Die Größe ist Cash-Flow-orientiert und erfordert eine Finanzplanung sowie eine Prognose der Ausschüttungen. Die Größe ist durch eine isolierte Betrachtung des Unternehmens (Stand-alone-Betrachtung) geprägt,[19] somit ist sie der richtige Ansatz für objektivierte Unternehmenswerte. Durch die erforderliche Finanzplanung besteht ein höherer Arbeitsaufwand.

Literatur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 34, 113 ff;
  • Peemöller (2019), S. 344 f;

Netto-Cash-Flow beim Eigner

Der Netto-Cash-Flow (NCF) beim Eigner stellt den Saldo der periodenmäßigen Zu- und Abflüsse beim Eigner dar, die bei Beibehalten(Erwerben) des Unternehmens anfallen.[20] Diese Zuflüsse umfassen neben den Zahlungsströmen zwischen Unternehmen und Eignern auch echte Synergien. Persönliche (Ertrag)Steuern können abgezogen werden.

Berechnung[21]

Netto-Cash-Flow des Unternehmens
-/+ unternehmensbedingte persönliche Steuern
+/- Zu-/Abflüsse aus echten Synergien
= Netto-Cash-Flow beim Eigner

Beschreibung

Die Größe ist Cash-Flow-orientiert und erfordert eine Finanzplanung sowie eine Prognose der Ausschüttungen. Der Netto-Cash-Flow (NCF) beim Eigner ist der richtige Ansatz für subjektive Unternehmenswerte.[22] Durch die erforderliche Finanzplanung besteht ein höherer Arbeitsaufwand.

Literatur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 33, S. 110ff;
  • Peemöller (2019), S. 345.

Literatur

Fachliteratur

  • Bachl (1998);
  • Busse von Colbe (1957);
  • Mandl / Rabel (1997);
  • Peemöller (2019);

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. z.B. Busse von Colbe (1957), S. 42; Tichy (1990), S. 59 ff
  2. vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33.
  3. Moxter (1990), S. 116.
  4. Moxter (1990), S. 119.
  5. Peemöller (2019), S. 345.
  6. Vgl. z.B. Peemöller (2019), S. 345.
  7. Aus Mandl / Rabel (1997), S. 35.
  8. § 231 Abs. 2 Z 19 UGB.
  9. Bis zum RÄG 2014 war das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (abzüglich einer fiktiven KSt) maßgeblich.
  10. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35
  11. So z.B. Peemöller (2019), S. 345.
  12. Aus Mandl / Rabel (1997), S. 123.
  13. Anders bei Mandl / Rabel (1997), S. 34.
  14. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 34.
  15. Aus Mandl / Rabel (1997), S. 34.
  16. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 115.
  17. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 34.
  18. Aus Mandl / Rabel (1997), S. 110 f.
  19. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 114.
  20. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33.
  21. Aus Mandl / Rabel (1997), S. 110.
  22. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33.