Einzelbewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Arten)
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== Arten ==
 
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* ''[[Substanzwertverfahren]]'': Basis sind die [[Reproduktionswert]]e, keine selbständige Bedeutung mehr (außer bei [[Non-Profit-Unternehmen]]
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* ''[[Substanzwertverfahren]]'': Basis sind die [[Reproduktionswert]]e, keine selbständige Bedeutung mehr (außer bei [[Non-Profit-Unternehmen]])
 
* ''[[Liquidationswert]]'': Basis sind die Liquidationswerte. Er stellt bei [[Diskontierungsverfahren]] den [[Mindestwert]] dar, sofern keine [[Fortführungsverpflichtung]] besteht (vgl. Rz. 132 KFS BW 1 (2014).
 
* ''[[Liquidationswert]]'': Basis sind die Liquidationswerte. Er stellt bei [[Diskontierungsverfahren]] den [[Mindestwert]] dar, sofern keine [[Fortführungsverpflichtung]] besteht (vgl. Rz. 132 KFS BW 1 (2014).
  

Version vom 20. März 2018, 08:30 Uhr

Kurzinfo!

Bei Einzelbewertungsverfahren wird der Unternehmenswert durch eine isolierte Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.[1]

Der Unternehmenswert ermittelt sich daher:

Wert der einzelnen Vermögensgegenstände
- Wert der Schulden
= Unternehmenswert

Arten

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 10
  • Ihlau ua (2013), 38, 61ff, 111

Einzelunternehmen, 8, 50, 64, 99, 124, 134

  • Mandl / Rabel (1997), 46ff.

siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mandl / Rabel (1997), 46