Einlage (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
siehe auch-> ausstehende Einlage, Einlagenrückgewähr
Der Begriff Einlage bezeichnet:
- Einlage im Rechnungswesen die Zuführung Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich;[1]
- Erhöhung des Haftungsfonds im Unternehmensrecht in Form von vereinbarte Einlage, Pflichteinlage und Hafteinlage;
- Einlagen bei Banken in Form von
- Sichteinlage, ein Guthaben auf Bankkonten
- Termineinlage (Synonym für Termingeld), eine befristete Geldanlage
- Spareinlage, eine Geldanlage.