Dokumentationsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Oktober 2017, 06:39 Uhr

nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Begriff überschneidet sich mit Nachvollziehbarkeit

Der Wertermittler hat die Annahmen und Prämissen in seinem Bewertungsgutachten zu dokumentieren. Es muss einem „sachkundigen Dritten" möglich sein, „das Bewertungsergebnis nachzuvollziehen und die Auswirkungen der getroffenen Annahmen auf den Unternehmenswert abschätzen" zu können.

umformulieren oder löWelche Informationen erforderlich sind findet sich in der Unterlage Prüfung eines Gutachtens.

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung


Literatur

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Dokumentationsprinzip&oldid=4565