Bruttoverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den '''Bruttoverfahren''' (Entity-Ansatz, Entity-Verfahren) wird vorerst der [[Marktwert des Gesamtkapitals|Wert des Gesamtkapitals]] aus der Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber bestimmt. Danach wird durch Abzug des [[Marktwert des Fremdkapitals|Wertes des verzinslichen Fremdkapitals]] der [[Marktwert des Eigenkapitals|Wert des Eigenkapitals]] ermittelt.<ref>Vgl. KFS/BW 1 (2014) Rz. 32</ref>
[[Wert des verzinslichen Fremdkapitals|Marktwerts des verzinslichen Fremdkapitals]] der [[Wert des Eigenkapitals]] ermittelt.<ref>Rz. 32 KFS/BW 1 (2014)</ref>
 
  
Die höhere Transparenz von Entity-Verfahren liegt, dass zuerst ein [[Marktwert Gesamtkapital |Entity-Wert]] berechnet, der den operativen Wert des Unternehmens abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem [[Marktwert des Fremdkapitals]] wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f</ref>
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Bruttoverfahren weisen eine höhere Transparenz auf, da zuerst ein [[Marktwert des Gesamtkapitals|Entity-Wert]] berechnet wird, der den operativen Wert des [[Unternehmen]]s abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem [[Marktwert des Fremdkapitals]] wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f</ref>
  
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=== Fachgutachten ===
 
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* Rz. 32f KFS/BW 1 (2014)
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* KFS/BW 1 (2014) Rz. 32f,
 
<!--* Rz. IDW S1 (2008)-->
 
<!--* Rz. IDW S1 (2008)-->
  

Aktuelle Version vom 28. Oktober 2023, 05:47 Uhr

Bei den Bruttoverfahren (Entity-Ansatz, Entity-Verfahren) wird vorerst der Wert des Gesamtkapitals aus der Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber bestimmt. Danach wird durch Abzug des Wertes des verzinslichen Fremdkapitals der Wert des Eigenkapitals ermittelt.[1]

Bruttoverfahren weisen eine höhere Transparenz auf, da zuerst ein Entity-Wert berechnet wird, der den operativen Wert des Unternehmens abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem Marktwert des Fremdkapitals wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.[2]

Marktwert des Gesamtkapitals
- Marktwert des Fremdkapitals
= Marktwert des Eigenkapitals

Arten

Zu den Bruttoverfahren gehören:

siehe auch-> Bewertungsmethoden, Kapitalwertverfahren, Nettoverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz. 32f,

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11 f,
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f
  • Ihlau ua (2013),42

siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)


Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS/BW 1 (2014) Rz. 32
  2. Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f