Bruttoverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den '''Bruttoverfahren''' (Entity-Ansatz, Entity-Verfahren) wird vorerst der [[Marktwert des Gesamtkapitals|Wert des Gesamtkapitals]] aus der Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber bestimmt. Danach wird durch Abzug des [[Marktwert des Fremdkapitals|Wert des verzinslichen Fremdkapitals]] der [[Marktwert des Eigenkapitals|Wert des Eigenkapitals]] ermittelt.<ref>Rz. 32 KFS/BW 1 (2014)</ref>
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Bei den '''Bruttoverfahren''' (Entity-Ansatz, Entity-Verfahren) wird vorerst der [[Marktwert des Gesamtkapitals|Wert des Gesamtkapitals]] aus der Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber bestimmt. Danach wird durch Abzug des [[Marktwert des Fremdkapitals|Wert des verzinslichen Fremdkapitals]] der [[Marktwert des Eigenkapitals|Wert des Eigenkapitals]] ermittelt.<ref>Vgl. KFS/BW 1 (2014) Rz. 32</ref>
  
 
Die höhere Transparenz von Entity-Verfahren liegt, dass zuerst ein [[Marktwert Gesamtkapital |Entity-Wert]] berechnet, der den operativen Wert des Unternehmens abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem [[Marktwert des Fremdkapitals]] wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f</ref>
 
Die höhere Transparenz von Entity-Verfahren liegt, dass zuerst ein [[Marktwert Gesamtkapital |Entity-Wert]] berechnet, der den operativen Wert des Unternehmens abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem [[Marktwert des Fremdkapitals]] wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f</ref>
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=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
* Rz. 32f KFS/BW 1 (2014)
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* KFS/BW 1 (2014) Rz. 32f,
 
<!--* Rz. IDW S1 (2008)-->
 
<!--* Rz. IDW S1 (2008)-->
  

Version vom 19. September 2020, 06:02 Uhr

Bei den Bruttoverfahren (Entity-Ansatz, Entity-Verfahren) wird vorerst der Wert des Gesamtkapitals aus der Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber bestimmt. Danach wird durch Abzug des Wert des verzinslichen Fremdkapitals der Wert des Eigenkapitals ermittelt.[1]

Die höhere Transparenz von Entity-Verfahren liegt, dass zuerst ein Entity-Wert berechnet, der den operativen Wert des Unternehmens abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem Marktwert des Fremdkapitals wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.[2]


Arten

Zu den Bruttoverfahren gehören:

siehe auch-> Bewertungsmethoden, Kapitalwertverfahren Nettoverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz. 32f,

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11 f,
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f
  • Ihlau ua (2013),42

siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)


Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS/BW 1 (2014) Rz. 32
  2. Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f