Bewertungszweck: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bewertungszweck''' stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.<ref>vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3</ref> Die Vielzahl von möglichen [[Bewertungsanlass|Bewertungsanlässen]] werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die Wertermittlung und die [[Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
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Der '''Bewertungszweck''' stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.<ref>vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3</ref> Die Vielzahl von möglichen [[Bewertungsanlass|Bewertungsanlässen]] werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die '''LINK''' Wertermittlung und die [[Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
  
 
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Version vom 24. Februar 2015, 17:06 Uhr

nn vollständig, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)

Der Bewertungszweck stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.[1] Die Vielzahl von möglichen Bewertungsanlässen werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die LINK Wertermittlung und die Funktion der Gutachters maßgeblich.[2]

Die Fachgutachten unterscheiden:[3]

siehe auch-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks, Bewertungsprozess


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 15 – 21 KFS/BW 1 (2014)
  • RZ. 9,10 u 41 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 100ff
  • Hager: Grundbegriffe, S. 3f

Judikatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3
  2. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f
  3. Rz. 15 KFS BW 1 (2014)