Bewertungsobjekt: Unterschied zwischen den Versionen

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* Unternehmensverbünde (= [[Konzerne]]),
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* Unternehmensverbünde (= [[Konzern]]e),
* [[Zahlungsmittelgenerierende Einheit]],
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* [[Zahlungsmittelgenerierende Einheit]]en,
 
* [[Kundenstamm]],<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.</ref>
 
* [[Kundenstamm]],<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.</ref>
 
* [[Marke|Marken]]<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.</ref> und
 
* [[Marke|Marken]]<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.</ref> und

Version vom 9. Oktober 2020, 06:08 Uhr

Bewertungsobjekt ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.[1] Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen nicht homogen ist, empfiehlt sich eine Aufteilung in Bewertungseinheiten.

siehe auch-> Bewertungsprozess

Arten von Bewertungsobjekten

Bewertungsobjekte:

Bestandteilen von Bewertungsobjekten

Das Bewertungsobjekt besteht aus dem betriebsnotwendigen und dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
  • Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)

Fachliteratur


Einzelnachweise

  1. vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)
  2. Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.
  3. Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.
  4. Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit; gilt nur für Immobilienunternehmen, sonst ist das LBG zu beachten.