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Das '''Bewertungsergebnis''' ist der durch die Bewertung ermittelte [[Wert]] des [[Bewertungsobjekt]]es.
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Je nachdem für welches [[Bewertungsobjekt]] der Wert ermittelt wurde, wird terminologisch unterschieden:
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* <u>[[Unternehmenswert]]:</u>
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:* [[Unternehmen]],
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:* [[Unternehmensteil]]e wie [[Betrieb]]e und [[Teilbetrieb]]e,
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:* Unternehmensverbünde (= [[Konzern]]e);
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* <u>[[Anteilswert]]:</u>
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:* [[Unternehmensanteil]]e  wie Anteile an [[Personengesellschaft]]en oder [[Kapitalgesellschaft]]en;
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* <u>Wert:</u>
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:* [[Zahlungsmittelgenerierende Einheit]]en,
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:* [[Kundenstamm]],
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:* [[Marke|Marken]] und
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:* [[Immobilie]]n.
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Betriebswirtschaftlich stellt der [[Unternehmenswert]] eine [[Bandbreite]] dar.<ref>vgl. zB Moxter (1990), S. 117</ref> Für die Rechtsanwendung ist diese Bandbreite auf einen [[Punktwert|Punkt]] zu verdichten. Es sollte der Unternehmenswert angegeben werden, der die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat.
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Das Bewertungsergebnis ist in einem [[Gutachten]] darzustellen und zu [[Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses|plausibilisieren]].
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In der [[vereinfachte Wertfindung|vereinfachten Wertfindung]] nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungsergebnis als '''Wertfindungsergebnis''' bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.
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== Literatur ==
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=== Fachgutachten ===
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* KFS/BW 1 Rz. 155;
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* IDW S1 Rz. 174;
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=== Fachliteratur ===
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* Hager: ''"Unternehmenswert - Punktwert oder Bandbreite"'', BP 2017, S 112 [[Datei:BP 2017-4 Bandbreite.pdf]]<ref name="Freundlich Handelsblatt">Mit freundlicher Genehmigung des Verlages Handelsblatt Fachmedien</ref>, zitiert: Hager (2017a);
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* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]
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[[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]],
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[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
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== Einzelnachweise==
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[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 1. März 2024, 10:02 Uhr

siehe auch-> Wert, Gutachten

Das Bewertungsergebnis ist der durch die Bewertung ermittelte Wert des Bewertungsobjektes.

Je nachdem für welches Bewertungsobjekt der Wert ermittelt wurde, wird terminologisch unterschieden:

  • Wert:

Betriebswirtschaftlich stellt der Unternehmenswert eine Bandbreite dar.[1] Für die Rechtsanwendung ist diese Bandbreite auf einen Punkt zu verdichten. Es sollte der Unternehmenswert angegeben werden, der die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat.

Das Bewertungsergebnis ist in einem Gutachten darzustellen und zu plausibilisieren.

Wertfindungsergebnis

In der vereinfachten Wertfindung nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungsergebnis als Wertfindungsergebnis bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 155;
  • IDW S1 Rz. 174;

Fachliteratur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. zB Moxter (1990), S. 117
  2. Mit freundlicher Genehmigung des Verlages Handelsblatt Fachmedien