Bewertungsauftrag

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Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

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Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens in einer Scheidungsache besseres Wort)

Mindestinhalt

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. wohin mid dem nächsten Satz? Hinweis auf die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens.

Bedeutung

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
  • Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 77
  • Hager (2013)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599


Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Bewertungsauftrag&oldid=6773