Bewertungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise]] lö'''
+
'''Kurzinfo!'''  
'''nn vollständig''', '''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
<!-- #WEITERLEITUNG [[ ]]--> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->
 
  
 
Mit dem '''Bewertungsauftrag''' beauftragt der Auftraggeber den [[Gutachter]] mit der Erstellung eines [[Gutachten]]s.  
 
Mit dem '''Bewertungsauftrag''' beauftragt der Auftraggeber den [[Gutachter]] mit der Erstellung eines [[Gutachten]]s.  
Zeile 8: Zeile 6:
  
 
== Auftraggeber ==
 
== Auftraggeber ==
'''link ändern (Weiterleitungsseite''' [[Auftraggeber]] hierher (bisher zu [[Bewertungssubjekt]], dort Link)
+
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Auftraggeber]] ändern. -->
  
'''Auftraggeber''' ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem [[Bewertungssubjekt]] übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens in einer Scheidungsache '''besseres Wort''')
+
'''Auftraggeber''' ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem [[Bewertungssubjekt]] übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)
  
 
== Mindestinhalt ==
 
== Mindestinhalt ==
 +
 +
Folgende Punkte sollten zumindest im Auftrag enthalten sein:<ref>KFS/BW 1 Rz. 152</ref>
 
* Auftraggeber
 
* Auftraggeber
 
* [[Gutachter|Auftragnehmer]]
 
* [[Gutachter|Auftragnehmer]]
Zeile 23: Zeile 23:
 
* [[Bewertungsstichtag]]
 
* [[Bewertungsstichtag]]
  
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden.
+
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der [[Vollständigkeitserklärung]] sollte schon im Auftrag fixiert werden.
'''wohin mid dem nächsten Satz?'''
 
Hinweis auf die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens.
 
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
Zeile 58: Zeile 56:
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
+
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
-->
 
 
 
* Kommentarzeichen: <!-- Versteckt -->
 
* Fußnote:einfach: <!--<ref></ref>
 
<s>*Durchgestrichen</s>
 
* Zeilen<br />umbruch: <!---->
 
* Kleine Schrift: <small> NN </small>
 
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Aktuelle Version vom 2. März 2019, 06:11 Uhr

Kurzinfo!

Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)

Mindestinhalt

Folgende Punkte sollten zumindest im Auftrag enthalten sein:[2]

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
  • Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 77
  • Hager (2013)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77
  2. KFS/BW 1 Rz. 152