Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Interessenvertretung

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https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenvertretung Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe[1]) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll. Interessenvertretungen werden auch – nicht selten negativ konnotiert – als Lobbys bezeichnet.[2]

Oft treten solche Vertretungen in Konfliktsituationen als Pressure Groups auf, die auf Entscheidungsträger Druck auszuüben versuchen. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Druck zum Erfolg führt, desto mächtiger ist die Interessenvertretung.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Bedeutung

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Wichtige Interessenvertretungen

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Kammer für Arbeiter und Angestellte

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https://de.wikipedia.org/wiki/Kammer_f%C3%BCr_Arbeiter_und_Angestellte Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91). Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.

Mitglieder

Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener, sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte, Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes, Freiberufler, Beschäftigte in der Landwirtschaft und leitende Angestellte). Die über 4 Millionen Mitglieder[1] haben Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Finanzierung

Alle Mitglieder, mit Ausnahme von Lehrlingen und Arbeitslosen, müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts zahlen, die als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet wird. Dieser ist durch die geltende Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.[2] Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.

Organisation

In jedem der neun Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundesarbeitskammer (BAK) mit Sitz in Wien bilden. Die AK Wien führt die Geschäfte der Bundesarbeitskammer.

Sozialpartnerschaft

Neben den drei weiteren Sozialpartnern, der Wirtschaftskammer (WKO), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) ist die BAK Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. Sie arbeitet dabei eng mit dem ÖGB zusammen, der ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Der Gewerkschaft bleibt der Abschluss von Kollektivverträgen vorbehalten. Die Expertenstäbe der Arbeiterkammerorganisation gelten als Think tank der Gewerkschaften. Sie erarbeiten Gesetzesvorschläge und geben Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen ab.

Geschichte der Arbeiterkammer

Eine wesentliche Initiative kam 1917 noch zur Zeit der Donaumonarchie von den tschechischen Sozialdemokraten und Tomáš Garrigue Masaryk. Freie und christliche Gewerkschafter zogen in dieser Sache an einem Strang. Am 18. Juli 1917 brachte der Klub der böhmischen Sozialdemokraten einen Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern ein.[12] Am 14. September 1918 beriet der Ministerrat über die Frage, die in Aussicht genommene parlamentarische Initiative kam aber nie zustande.[13]

Die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Österreich beschloss am 26. Februar 1920 das von Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz, die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes der Bundesländer.[14] Hanusch, der auch einer der Vorsitzenden der Reichskommission der Freien Gewerkschaften war, wurde nach dem am 22. Oktober 1920 erfolgten Ausscheiden der Sozialdemokraten aus der Regierung erster Direktor der Arbeiterkammer in Wien.

Nach dem Krieg erließ die provisorische Staatsregierung am 20. Juli 1945 das Gesetz über die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern – anerkannt zunächst nur von den Sowjets, in den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs erst Ende 1945. Deshalb fanden die AK-Konstituierungen außer für den Bereich AK Wien-Niederösterreich-Burgenland erst 1946 statt: Am 25. August 1945 kam es zur Konstituierung der Arbeiterkammer-Vollversammlungen Wien-Niederösterreich-Burgenland, in der Folge konstituierten sich die AK Tirol am 13. April 1946, die AK Oberösterreich am 11. Mai 1946, die AK Salzburg am 11. Mai 1946, die AK Vorarlberg am 22. Juni 1946, die AK Steiermark am 29. Juli 1946, die AK Kärnten am 11. September 1946, die AK Burgenland (separat) am 4. Oktober 1948 und die AK Niederösterreich (separat) am 6. Oktober 1948, womit die AK Wien-Niederösterreich-Burgenland zur AK Wien wurde.

Jahrzehntelang bildete das Arbeiterkammergesetz 1954 die Rechtsbasis der Tätigkeit dieser offiziellen Interessenvertretung der Arbeitnehmerseite, mit 1992 trat aber ein neues Gesetz in Kraft. Nach zunehmender Kritik an der Pflichtmitgliedschaft und steuerähnlichen Umlagenfinanzierung der gesetzlichen Interessenvertretungen führten 1996 die österreichischen Arbeiterkammern eine Mitgliederbefragung durch. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte als gesetzliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen bleibt?“ Sie wurde mit deutlicher Mehrheit bejaht.[15]

https://www.arbeiterkammer.at/index.html

https://austria-forum.org/af/AEIOU/Arbeiterkammern Öffentlich-rechtliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmer, (ausgenommen hoheitlich tätige Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften und land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer). Auch die zuvor als Arbeitnehmer beschäftigten Arbeitslosen gehören zeitlich befristet den Kammern für Arbeiter und Angestellte an. Die Arbeiterkammern wurden 1920 geschaffen und stellen weltweit eine österreichische Besonderheit dar. 1945 wurden sie neu errichtet, wobei in Wien und Burgenland auch die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer der Gutsbetriebe eingegliedert wurden. Derzeit (2003) beruhen die Kammern für Arbeiter und Angestellte auf dem Arbeiterkammergesetz 1992.

In jedem der 9 Bundesländer besteht eine Arbeiterkammer; diese 9 Arbeiterkammern bilden die Bundesarbeitskammer, die für ganz Österreich zuständig ist. In Durchführung ihrer Aufgaben geben diese insbesondere Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab. Sie erstatten Vorschläge an die Verwaltungsbehörden, entsenden Vertreter in Körperschaften und sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Sozialversicherungsträger) und wirken bei allen Maßnahmen mit, die das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeitnehmer und ihrer Familien beitragen.

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte sind berechtigt, die Besichtigung von Arbeitsstätten bei den Arbeitsinspektoraten zu beantragen und Lehrlings- und Jugendschutzstellen einzurichten. Im Lehrlingswesen haben sie eine Reihe wichtiger Befugnisse. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte arbeiten mit den Gewerkschaften und den Betriebsräten zusammen. Seit 1992 haben Mitglieder Anspruch auf Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Die Organe der Kammern für Arbeiter und Angestellte sind: Vollversammlung, Vorstand, Präsidium, Präsident, Ausschüsse, Fachausschüsse und Kontrollausschuss.

Für die jeweils 5-jährige Funktionsperiode wird die Vollversammlung von den Arbeitnehmern (österreichische Staatsbürgerschaft nicht erforderlich) direkt gewählt (Managementteam). Die anderen Organe Organe der Bundesarbeitskammer: Hauptversammlung, Vorstand, Präsident. Letzterer wird von der Hauptversammlung aus dem Kreis der Präsidenten der Kammern für Arbeiter und Angestellte mit einfacher Mehrheit gewählt. Jede Arbeiterkammer hat ein Kammerbüro unter der Leitung eines Direktors. Das Büro der Arbeiterkammer Wien besorgt auch die Geschäfte der Bundesarbeitskammer. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte werden durch Umlagen finanziert, die von allen kammerzugehörigen Arbeitnehmern zu entrichten sind und durch den Dienstgeber einbehalten werden

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Literatur

Weblinks

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Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)

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eigene Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) vereinigt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die KSW vertritt die Interessen von ca 7.800 Wirtschaftstreuhänder (davon 5.800 Steuerberater und 2.000 Wirtschaftsprüfer) und betreut außerdem rund 3.600 Berufsanwärter.[1] Es besteht Pflichtmitgliedschaft. Bis Dezember 2017 hießt sie Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT).[37]

Literatur

Weblinks

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Wirtschaftskammer Österreich

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https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskammer_%C3%96sterreich Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO oder WKÖ), früher Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (kurz: Bundeswirtschaftskammer), ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie koordiniert die Tätigkeit der Landeskammern, der gesetzlichen Interessensvertretungen der gewerblichen Wirtschaftstreibenden.

Struktur

Die gesetzliche Interessenvertretung der nationalen Wirtschaft ist die Wirtschaftskammerorganisation, bestehend aus der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) und den Wirtschaftskammern in den 9 Bundesländern.

Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Wirtschaftskammern in den Ländern gliedern sich in sieben Sparten:[3]

   Gewerbe und Handwerk
   Industrie
   Handel
   Bank und Versicherung
   Transport und Verkehr
   Tourismus und Freizeitwirtschaft
   Information und Consulting

Die Sparten sind Abteilungen der jeweiligen Kammer und dienen als Verbindungsglieder zwischen den – in ihnen jeweils zusammengefassten – Fachorganisationen und der jeweiligen Kammer.

Interessenvertretung

Die etwa 120 Fachorganisationen vertreten die unterschiedlichen Branchen. Sie arbeiten in den genannten Sparten zusammen. Die größten einzelnen Fachorganisationen sind der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie.

Rechtsservice

Angestellte Mitarbeiter erbringen kostenlose Beratungsleistungen in folgenden Rechtsbereichen, wobei regionale Unterschiede bestehen. Nicht jede Landeswirtschaftskammer bietet jedes Beratungsservice an:

   Arbeits- und Sozialrecht (u. a. unentgeltliche Vertretung der Mitglieder vor dem Arbeits- und Sozialgericht)
   Berufsausbildungsrecht
   Steuerrecht
   Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht
   Mietrecht
   Umweltrecht
   Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht
   Handelsrecht
   Außenwirtschaftsrecht
   Verkehrsrecht
Finanzierung

Die Wirtschaftskammer finanziert sich durch die Grundumlage sowie die Kammerumlagen 1 und 2.

   Grundumlage: Die von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammern zu entrichtende Abgabe zur Finanzierung der Fachorganisationen. Die Höhe wird von der jeweiligen Fachgruppe autonom beschlossen.
   Kammerumlage 1 (KU 1): 3 ‰; Bemessungsgrundlage ist die dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuer, weiters die vom Kammermitglied geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer sowie jene Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmern erbrachten Leistungen auf dieses übergegangen ist (Reverse charge) minus der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt. Die Freigrenze beträgt 150.000 Euro. Die Kammerumlage 1 kommt zu 60 % der jeweiligen Landeskammer, zu 40 % der Wirtschaftskammer Österreich zugute.
   Kammerumlage 2 (KU 2): 0,36 % bis 0,44 % als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Im Jahr 2013 betrugen die gesamten Einnahmen der Wirtschaftskammer bundesweit rund 850 Millionen Euro, davon stammten circa 500 Millionen Euro aus Pflichtbeiträgen (Grundumlage sowie Kammerumlage I und II). Weitere 154 Millionen Euro wurden über Gebühren für Sonderleistungen eingenommen, etwa für Beurkundungen bei zwischenstaatlichen Geschäften oder für das Ausstellen von Ursprungszeugnissen. Außerdem stehen den Fachverbänden und Fachgruppen, die eigene Rechtspersönlichkeiten darstellen, ein Budget von rund 200 Millionen Euro zur Verfügung.[17][18]

Geschichte

Der 1839 gegründete Österreichische Gewerbeverein verfolgte die Idee, eine Interessenvertretung zu schaffen, die – über die Zünfte hinausgehend – alle Wirtschaftstreibenden einer Region als Mitglieder haben sollte und die als Institution (Kammer) auch mehr Gehör und Mitsprache in wirtschaftspolitischen Entscheidungen haben sollte. Vorerst blieb es jedoch bei einzelnen regionalen Gewerbevereinen.

Wien erlebte im Jahr 1848 mehrere blutige Erhebungen, in denen die Bürger für mehr Freiheit kämpften. Träger der Aufstände waren Studenten, Arbeiter und nun auch Gewerbetreibende, da die aufstrebende Wirtschaft durch behördliche Kontrolle und staatliche Einmischung massiv behindert wurde. Im Rahmen politischer Zugeständnisse, wurde auch die Gründung einer Interessenvertretung für Gewerbetreibende zugelassen. Die Gründung von Handelskammern waren eine der bleibenden Errungenschaften des Revolutionsjahres 1848.

Mit Gesetz vom 29. Juni 1868 wurden die Handels- und Gewerbekammern, damals für 29 Bezirke, endgültig als beratende Körper eingerichtet.[22] Die zwei Sektionen (Handel, Gewerbe) wurden beibehalten und die Anzahl der durch direkte Wahlen zu bestimmenden Vertreter erhöht. Das aktive und passive Wahlrecht war von der Steuerleistung abhängig. Die Kammer unterstand der staatlichen Aufsicht durch einen landesfürstlichen Kommissionär und konnte durch Verfügung des Handelsministers jederzeit aufgelöst werden.

In der 1. Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zerfall der Monarchie verlangte die Nationalversammlung eine Neuordnung des Kammerwesens, was 1920 in einem modernen Kammergesetz resultierte. Mit dem Gesetz vom 25. Februar 1920,[23] wird das Bundesgesetz über die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie kundgemacht. Diese Kammer ist erstmals eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gliedert sich nun in drei Sektionen (Handel, Gewerbe und Industrie). Sie hat nun ein durch Gesetz bestimmtes Recht auf Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, ein Beratungs- und Anhörungsrecht gegenüber den gesetzgebenden und vollziehenden Organen der 1. Republik, sowie ein Auskunftsrecht gegenüber den freiwilligen Vereinigungen von Handel, Gewerbe und Industrie (inkl. Bergbau).

In der 2. Republik'

Bereits ein Jahr nach Kriegsende wurde ein neues Handelskammergesetz beschlossen. Damit wurden die Fachorganisationen (Innungen, Gremien und Fachgruppen) in die Kammer einbezogen – ausgestattet mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Budgetrecht, aber dem Interessenausgleich unterworfen. Auch die Arbeitnehmer (in der Arbeiterkammer) und andere Bevölkerungsgruppen wie die Bauern waren mittlerweile in eigenen Interessenvertretungen organisiert. 1950 fanden die ersten freien Kammerwahlen statt. Die Handelskammerorganisation wurde damit zur Stütze der österreichischen Sozialpartnerschaft, die mit ihrer Arbeit den wirtschaftlichen Aufstieg Österreichs maßgeblich mitgetragen hat.

1993 änderte die Handelskammerorganisation ihre Bezeichnung. Der neue Name „Wirtschaftskammer“ unterstreicht – unterstützt durch eine entsprechende Corporate Identity – auch nach außen hin noch deutlicher die zentrale Aufgabe der Organisation: Interessenvertretung für die gesamte Wirtschaft.

Mit 1. Jänner 1999 wurde das Handelskammergesetz von 1946, das in den über fünfzig Jahren seiner Gültigkeit elf Mal novelliert worden war, durch ein neues Wirtschaftskammer-Gesetz ersetzt. Wesentliche Neuerungen des Gesetzes sind die Modernisierung des Wahlrechtes sowie eine Straffung der Organe der Wirtschaftskammerorganisation.

https://www.wko.at/

https://austria-forum.org/af/AEIOU/Wirtschaftskammer_Organisation_WKO Die Wirtschaftskammerorganisation ist die gesetzliche Interessenvertretung für Österreichs Wirtschaft. Sie besteht aus

   der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) und
   den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern 

Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Wirtschaftskammern in den Ländern gliedern sich in sieben Sparten

   Gewerbe und Handwerk
   Industrie
   Handel
   Bank und Versicherung
   Transport und Verkehr
   Tourismus und Freizeitwirtschaft
   Information und Consulting 

Die Sparten unterteilen sich wiederum in etwa 120 Fachverbände bzw. Bundesinnungen (in der Sparte Gewerbe und Handwerk) oder Bundesgremien (in der Sparte Handel) als Branchenorganisationen. Daneben gibt es Abteilungen, die politische, organisatorische oder serviceorientierte Aufgaben erfüllen.

Der Aufgabenbereich ist weit gespannt und reicht von der politischen Interessenvertretung gegenüber anderen Verbänden, insbesondere im Rahmen der Sozialpartnerschaft, und gegenüber den Zentralstellen des Bundes sowie den gesetzgebenden Körperschaften über die Aufrechterhaltung von mehr als 100 Außenhandelsstellen ("AußenwirtschaftsCenter"), die die österreichische Außenhandelswirtschaft in aller Welt repräsentieren bis hin zu Beratungs-, Service- und Ausbildungsleistungen für die bundesweit rund 480.000 Mitglieder. An der Spitze der Kammerorganisation steht das Präsidium mit dem Präsidenten an der Spitze, dem eine Generalsekretärin bzw. ein Generalsekretär zur Seite steht.

Jede Wirtschaftskammer wird durch gewählte Funktionäre repräsentiert, die alle 5 Jahre in der Wirtschaftskammerwahl von allen Mitgliedern gewählt werden. Die Wirtschaftskammer finanziert sich durch die Grundumlage sowie die Kammerumlagen.

Geschichte

Der 1839 gegründete Österreichische Gewerbeverein verfolgte die Idee, eine Interessenvertretung zu schaffen, die – über die Zünfte hinausgehend – alle Wirtschaftstreibenden einer Region als Mitglieder haben sollte und die als Institution (Kammer) auch mehr Gehör und Mitsprache in wirtschaftspolitischen Entscheidungen haben sollte.

1848 gab es einen provisorischen Erlass zur Errichtung von Handelskammern. (Diese waren als beratende Institute vorgesehen, die direkt dem Ministerium untergeordnet sein sollten und deren Mitglieder durch Wahl zu bestimmen waren.); 1850 führte ein neues Gesetz für die Errichtung der Handelskammern zu einer Gründerwelle von 60 Handelskammern im gesamten Staat. 1868 wurde erstmals ein definitives Handelskammergesetz erlassen.

1937 wurde ein neues Handelskammergesetz und die Schaffung der Bundeshandelskammer als Dachorganisation beschlossen; diese konnte wegen der Besetzung Österreichs im März 1938 nicht mehr aktiv werden.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde 1946 das neue Handelskammergesetz verabschiedet: es wurde die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichtet und die Fachorganisationen (FO) mit eigener Rechtspersönlichkeit und Budgethoheit einbezogen. Das gilt als Beginn der österreichischen Sozialpartnerschaft. 1950 kam es zur ersten freien Kammerwahl durch die Mitglieder.

Die Wiener Handelskammer hatte ihr erstes Quartier Am Hof, später übersiedelte sie in die Strauchgasse, dann in die Herrengasse und 1877 in die Börse; erst 1907 bezog die Wiener Kammer ihr eigenes Haus am Stubenring, das bis 2019 die Zentrale der Wirtschaftskammer Wien war. Im April 2019 wurde das "Haus der Wirtschaft", ein neues zehnstöckiges Gebäude in der Nähe des Pratersterns, bezogen.

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Literatur

Weblinks

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Einzelnachweise

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  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
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  13. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  14. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  15. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
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  17. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  20. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  22. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  24. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  25. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  27. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  30. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  31. Website KSW, abgefragt 25.2.2024.
  32. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  33. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  34. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  35. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  36. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  37. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  38. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  39. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  40. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  41. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  42. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  43. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  44. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  45. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  46. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  47. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  48. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  49. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  50. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.
  51. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 22.9.2025.

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