Ausland

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wirtschaftseinheit (2.1.2024)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht.

Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.

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Bedeutung

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterscheidet man bei der Berechnung von Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationalprodukt danach, ob eine Leistung ökonomisch gesehen von Ausländern im Inland oder von Inländern im Ausland erbracht wurde.

Zollrecht

Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete, die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU-Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen am Hochrhein, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).

Umsatzsteuer

Im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen am Hochrhein, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen an der Küste: Emden, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Hamburg, Kiel; seit 1. Januar 2004 nicht mehr die Binnenfreihäfen Duisburg und Deggendorf), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.

Einkommensteuer

Zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient. Ausland in diesem Sinne ist das Gebiet, das demnach nicht Inland ist.

besser kurz Die Abgrenzung zum Ausland spielt auch im [1]] und Steuerrecht eine wesentliche Rolle.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295

Außenwirtschaftsrecht

alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.

Steuerrecht

alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. de

Zollrecht

Zollgebiet der EU.

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Außenwirtschaft

Hlf (lö)

bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

Außenhandel

bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbilanz Die Handelsbilanz betrifft in der Volkswirtschaftslehre und konkret in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung den Außenhandel, also den grenzüberschreitenden Export und Import von Gütern eines Staates innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode. Dienstleistungen werden entsprechend in der Dienstleistungsbilanz erfasst

Allgemeines

Sie ist eine wertmäßige Gegenüberstellung aller Importe (Einfuhren) und Exporte (Ausfuhren) einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums und wird daher auch Außenhandelsbilanz, Warenbilanz oder Warenhandelsbilanz genannt. Aus der Handelsbilanz eines Landes ergeben sich bei deren Ungleichgewicht Zahlungsforderungen bzw. -verpflichtungen an das Ausland (Handelsbilanzüberschuss bzw. Handelsbilanzdefizit genannt).

Die Handelsbilanz steht an oberster Stelle in der Leistungsbilanz und wird als deren wichtigste Unterbilanz angesehen. Als Teil der Leistungsbilanz – und somit auch Teil der Zahlungsbilanz – bietet sie eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen und Maßnahmen.

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

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NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

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Weblinks

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NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

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Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  12. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  14. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  15. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]


Hlf

ex Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Konjunktur (18.5.2023)