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Die '''Arbeitspapiere''' dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten [[Bewertungsdaten|Ausgangsdaten]], Informationen der [[Unternehmensleitung]], die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten [[Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.<ref>Vgl.  Bachl (2018), S. 78</ref> Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref>

Version vom 2. März 2019, 06:41 Uhr

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Die Arbeitspapiere dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten Ausgangsdaten, Informationen der Unternehmensleitung, die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten [[Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.[1] Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.[2]

Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.[3] Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe (Geheimhaltung).

Sofern in die Arbeitspapiere Einsicht genommenwerden kann dienen sie auch der Nachvollziehbarkeit des Bewertungsergebnisses.[4]

siehe auch-> Dokumentationsfunktion

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz. 153
  • IDW S1 (2008) Rz. 173

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 78
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA,

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 78
  2. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
  3. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
  4. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153