Arbeitspapiere: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Arbeitspapiere''' dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten [[Bewertungsdaten|Ausgangsdaten]], Informationen der [[Unternehmensleitung]], die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten [[Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.<ref>Vgl.  Bachl (2018), S. 78</ref> Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref>
 
  
 
Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref> Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe ([[Geheimhaltung]]).  
 
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* KFS/BW 1 (2014) Rz. 153
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* KFS/BW 1 Rz. 153;
* IDW S1 (2008) Rz. 173
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* IDW S1 Rz. 173;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
  
* Bachl (2018), S. 78
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* Bachl (2018), S. 78;
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592;
  
 
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=== Unterlage(n) ===
 
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* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA,  
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* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
  
 
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== Einzelnachweise==
 
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Aktuelle Version vom 14. Mai 2022, 06:34 Uhr

Kurzinfo!

Die Arbeitspapiere dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten Ausgangsdaten, Informationen der Unternehmensleitung, die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.[1] Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.[2]

Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.[3] Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe (Geheimhaltung).

Sofern in die Arbeitspapiere Einsicht genommenwerden kann dienen sie auch der Nachvollziehbarkeit des Bewertungsergebnisses.[4]

siehe auch-> Dokumentationsfunktion

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 153;
  • IDW S1 Rz. 173;

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 78;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592;

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur


Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 78
  2. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
  3. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
  4. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153