Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Endpreis des Abgabeortes

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Ex Aufsatz SWK Unter dem Endpreis des Abgabeortes versteht man den üblichen Preis, den Letztverbraucher im normalen Geschäftsverkehr zu zahlen haben.1) Missverständlich ist die Einschränkung auf den normalen Geschäftsverkehr,2) da dies Preise im Zeitraum des Schlussverkaufs (Schlussverkaufspreise) ausschließen könnte. Judikatur und Literatur entwickelten zahlreiche Kriterien, um den Endpreis des Abgabeortes näher zu bestimmen. Dabei ist der Unterschied zum Mittelpreis des Verbrauchsortes oftmals so gering, dass die Judikate dazu auch für den Endpreis des Abgabeortes maßgeblich sind.

1) § 15 Abs 2 EStG. 2) So Büsser in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (71. Lfg, 2023) § 15 Tz 40.

Im Einzelnen sind dies:

  • „Üblich“: Der Begriff „üblich“ verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden Gegebenheiten am Abgabeort orientiert. Auf die subjektive Einschätzung des Steuerpflichtigen, den tatsächlichen persönlichen Nutzen sowie dessen persönliche Verhältnisse kommt es nicht an.3) Es handelt sich somit um einen objektivierten Wert, der bei Unternehmensanteilen standalone, dh ohne Verbundeffekte, zu ermitteln ist.

3) Jakom/Ebner, EStG18 (2025) § 15 Rz 11.

  • Abgabeort: Mit „Abgabeort“ soll der Ort bezeichnet werden, an dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verfügungsmacht verschafft. Sollte der Arbeitgeber über mehrere Betriebsstätten verfügen, ist der Ort maßgeblich, an dem die tatsächliche Verfügungsmacht übergeht, und nicht der Ort, an dem der Arbeitgeber die Leistung anbietet.4) Nicht maßgeblich sind somit Preise von Online-Angeboten fremder Anbieter.5)

4) Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG (24. Lfg, 2024) § 15 Tz 48. 5) Rz 138 LStR.

Die Verwendung des Begriffs des Abgabeortes stellt sicher, dass der Arbeitgeber die Sachbezüge für seine Arbeitnehmer nach einem einheitlichen Maßstab bewerten

kann.6)

6) Jakom/Ebner, EStG18, § 15 Rz 11.

  • Berücksichtigung der Umsatzsteuer: Ist der Empfänger zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so inkludiert der Betrag auch die Umsatzsteuer.7)
  • Zeitpunkt der Bewertung: Der Zeitpunkt der Bewertung für die Ermittlung des üblichen Endpreises am Abgabeort ist der Zuflusszeitpunkt. Bei Dauerschuldverhältnissen richtet sich die Bewertung nach dem maßgeblichen Nutzungszeitraum. Bei der Bewertung nach dem Endpreis kann der Zuflusszeitpunkt den Wert mitbestimmen. Dagegen stellt der BFH bei Aktienerwerb auf das beiderseitig verbindliche Verpflichtungsgeschäft ab.8)

7) Rz 4027 EStR, unter Verweis auf VwGH 10. 12. 1997, 95/13/0078. 8) Vgl Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG (24. Lfg, 2024) § 15 Tz 50 und die dort angeführten weiteren Quellen.

  • Bezug durch den Letztverbraucher:9) Maßgeblich ist der Preis, den der Verbraucher zahlt, und nicht der, den ein Händler bereit ist, zu bezahlen.10) Unsystematisch legt Rz 222b LStR den Wert eines überlassenen Gebrauchtwagens mit dem Mittelwert aus Händlereinkaufs- und -verkaufspreis fest.

9) Vgl auch Pkt 2.3. 10) Für Gebrauchtwagen, vgl BFH 17. 6. 2005, VI R 84/04.

Durch die Formulierung „den Letztverbraucher […] zu zahlen haben“ ergibt sich, wie beim Teilwert, eine Erwerberposition, dh, Anschaffungsnebenkosten sind zu berücksichtigen. Darin besteht auch der Unterschied zum gemeinen Wert. Maßgeblich ist der Endverbraucher-, und nicht der Großhandelspreis.
Zur Frage, inwieweit fremde Preise maßgeblich sind, vgl Pkt 2.3.
  • Berücksichtigung üblicher Preisnachlässe: Übliche Preisnachlässe (zB Mengenrabatte, Aktionen, Schlussverkauf) können in Abzug gebracht werden; dabei ist wiederum auf den Zeitpunkt des kostenlosen oder verbilligten Bezugs der Ware oder Dienstleistung abzustellen.11)

11) Rz 138 LStR.

Rechtsentwicklung

Der mit dem StRefG 2015/2016 eingeführte Begriff ersetzt den bis dahin verwendeten Begriff „Mittelpreis des Verbrauchsortes“. Er ist ab der Veranlagung 2016 anzuwenden.12)

12) Vgl § 124b Z 275 EStG und Büsser in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (71. Lfg, 2023) § 16, Tz 39.

Durch die Neuregelung wurden die Bestimmungen des § 8 Abs 2 dEStG (sinngemäß) übernommen.13) Ursprünglich entstammt der Begriff „Endpreis“ dem deutschen Wett- bewerbsrecht.14) Laut den Gesetzesmaterialien erfolgte die Neuregelung, um bisherigen Praxisproblemen zu begegnen.15)

13) Vgl Jakom/Ebner, EStG18, § 15 Rz 11. 14) Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG (276. Lfg, 2016) § 8 EStG Rz 60 ff. 15) Büsser in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (71. Lfg, 2023) § 16 Tz 39.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

[1] [2] [3] [4] [5] [6]

Bedeutung

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Ex Aufsatz SWK Anwendungsbereiche:

  • Geldwerte Vorteile im außerbetrieblichen Bereich: Geldwerte Vorteile im außerbetrieblichen Bereich sind mit dem Endpreis des Abgabeortes zu bewerten. Dies

gilt für Wirtschaftsgüter, aber auch Leistungen, die der Steuerpflichtige erhält.16)

16) Vgl § 15 Abs 2 Z 1 EStG.

  • Geldwerte Vorteile im betrieblichen Bereich: Der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG kommt bei der Erbringung von Dienstleistungen gegen Sachleistungen nicht

zur Anwendung.17) Geldwerte Vorteile sind auch im betrieblichen Bereich analog zu § 15 Abs 2 EStG zu ermitteln. Auch wenn die Sachbezugswerteverordnung nicht unmittelbar anwendbar ist,18) bestehen keine Bedenken, einer Schätzung des ortsüblichen Endpreises die Werte laut Sachbezugswerteverordnung zugrunde zu legen.19)

17) Rz 1066 EStR. 18) Vgl VwGH 31. 3. 2005, 2002/15/0029. 19) Rz 1002 EStR.

Bei analoger Anwendung des § 15 Abs 2 EStG bei Anlagevermögen ist § 6 Z 9 lit b EStG für den unentgeltlichen Erwerb anwendbar.20) Somit sind die fiktiven Anschaffungskosten in gleicher Höhe anzusetzen.

20) Vgl Rz 1002 EStR.

  • Entnahmen im betrieblichen Bereich: Für die Feststellung des Entnahmewertes können die für die Bewertung von Sachbezügen entwickelten Grundsätze herange-

zogen werden.21) Dies kann mE nicht für Wirtschaftsgüter, sondern nur für Leistungen gelten.

21) BFH 22. 7. 1988, III R 175/85.

Für die Umsatzsteuer ist nicht der Endpreis des Abgabeortes, sondern der Normalwert iSd § 4 Abs 9 UStG maßgeblich.22)

22) Vgl Rz 682 UStR.

eigene

[7] [8] [9] [10] [11] [12]

Ermittlung

Hlf Erm (lö)

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Ex Aufsatz SWK

Hierarchie der Wertermittlung

Es ist folgende Hierarchie der Wertermittlung zu beachten: erg Links

  • Werte laut Verordnung;
  • eigene oder fremde Endpreise;
  • Schätzung.

• Beispiel 1 Ein Arbeitnehmer erhält im Dezember 2024 eine Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers. Der anteilige Wert laut Unternehmensbewertung beträgt 2.900. Gleichzeitig erwirbt ein Finanzinvestor Anteile (Anteilswert entsprechend dem Kaufpreis: 3.100).

Entsprechend der Hierarchie der Wertermittlung ist der anteilige Wert laut Kaufpreis maßgeblich. Der Freibetrag gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG wird somit um 100 überschritten.

Für viele Leistungen sind die Werte durch Verordnung festgelegt. Ist dies nicht der Fall, muss der Endpreis des Abgabeortes auf Basis eigener oder fremder Endpreise ermittelt werden. Ist dies nicht möglich oder zu zeitaufwendig, muss eine Schätzung vorgenommen werden.

Der anzusetzende Wert ist mittels eines objektiven Maßstabs zu ermitteln, der sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Verwertbarkeit (Brauchbarkeit) des empfangenen Vorteils ergibt. Auf die subjektive Einschätzung dieser Verwertbarkeit durch den Steuerpflichtigen, den tatsächlichen persönlichen Nutzen sowie dessen persönliche Verhältnisse kommt es nicht an. Sinn der Objektivierung ist auch die Herstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch die Ausschaltung der unter Umständen von Steuervermeidungsabsicht getragenen Bewertungsmaßstäbe der Vertragsebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.23)

23) Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG (276. Lfg, 2016) § 8 EStG Rz 60 mwN.

Wertminderungen kommen für verschieden Faktoren in Frage, insbesondere bei Belastung mit persönlichen Dienstbarkeiten oder der Bereithaltung eines Grundstücks zur Besichtigung durch Kunden. Ein Vorkaufsrecht des Arbeitgebers mindert hingegen nicht den Wert.24)

24) Vgl Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG (276. Lfg, 2016) § 8 EStG Rz 61 und die dort angeführten Quellen.


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.10.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.10.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 19.10.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 19.10.2025;

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Werte laut Verordnung

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Ex Aufsatz SWK Die Sachbezugswerteverordnung regelt die Bewertung folgender Sachbezüge:25)

  • volle freie Station;
  • Wohnraum;
  • Deputate in der Land- und Forstwirtschaft;
  • Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes;
  • Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads;
  • Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen);
  • kostenlos oder verbilligt abgegebene Optionen;
  • sonstige Sachbezugswerte.

25) Rz 4029 EStR unter Verweis auf Rz 143 bis 222d LStR.

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.10.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.10.2025;

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 19.10.2025;

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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 19.10.2025;

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Weblinks

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NN

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.10.2025;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.10.2025;

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 19.10.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 19.10.2025;

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz.
  • IDW S 1 (2018) Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.10.2025;

  • [

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  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 19.10.2025;

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Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  2. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  7. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  10. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  12. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  13. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  14. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  15. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  16. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  17. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  20. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  22. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  24. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  25. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  27. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.
  30. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 19.10.2025.

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