Wesentlichkeit (Begriff)
Version vom 29. Mai 2025, 06:11 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Wesentlichkeit[1] bezeichnet:
- Wesentlichkeit (Unternehmensbewertung): als wichtigen Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, bzw.
- Wesentlichkeit (Jahresabschluss): als Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung;
- Wesentlichkeit (Abschlussprüfung) besagt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts darauf auszurichten ist, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben.
- diese ist international im International Standard of Auditing ISA 320 der IFAC geregelt.
siehe auch-> Wirtschaftlichkeit (Begriff)
Einzelnachweise
- ↑ Mit der Bedeutung: den größten Anteil ausmachend bzw. den wirklichen Kern, das Wesen (einer Sache) betreffend. Geht auf wesentlich, bzw. Wesen zurück; vgl. Wiktionary, Stichwort: Wesentlich, dieses hat mit sein eine gemeinsame ahd. Wurzel wesan; Wiktionary, Stichwort: Sein, beide abgefragt 28.5.2025.