Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Pagatorik

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Kurzinfo! 

Pagatorik, pagatorisch [1] bezeichnet im Rechnungswesen auf (gegenwärtigen, vergangenen oder zukünftigen) Zahlungen beruhende Vorgänge.[2] Der Begriff geht auf Erich Kosiol (1899 - 1990) zurück.[3]

siehe auch-> Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung

Bedeutung

Pagatorisch, d.h. auf Zahlungen beruhend, steht im Gegensatz zu kalkulatorisch.

Im Gegensatz zur Pagatorik wird in der unternehmensbewertung auf den Barwert diskontiert. Bei Diskontierung Hinweis. Im Steuerrecht gilt das Nominalwertprinzip.

Pagatorische Kosten

siehe auch-> Erfolg

Als pagatorische Kosten rechnet man nur jene Kosten, die in der laufenden, einer früheren oder einer späteren Periode zu Auszahlungen führt. Zusatzkosten werden nicht zu den Kosten gerechnet. [4]

Literatur

Fachliteratur

  • Wöhe u.a. (2020), S. 841;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vom it. pagare = "zahlen", zum lat. pacare = "(den Gläubiger) friedlich machen", zum lat. pax = "Frieden", vgl. Wiktionary, Stichwort: Pagatorisch, abgefragt 29.4.2025.
  2. Vgl. Wiktionary, Stichwort: Pagatorisch, abgefragt 29.4.2025.
  3. Wikipedia, Stichwort: Pagatorik, abgefragt 29.4.2025.
  4. Vgl. Wöhe u.a. (2020), S. 841.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]]</s> [[Kategorie:Rechnungswesen]] <s>[[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>