Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Kapitalschnitt
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Kapitalmaßnahmen (22.9.2021) lö nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
- Seite auf Termini eintragen
* Seite auf Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Stichwörter löschen
- Abkürzungen, Symbole und Formeln eintragen
- Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->
Diese Seite ist noch in Arbeit
nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo!
Diese Seite stellt die für die Unternehmensbewertung wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalschnitt
Als Kapitalschnitt wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht die Kombination einer vereinfachten Kapitalherabsetzung mit einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung bezeichnet.
- Internationales
In Art. 77 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2017/1132 vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts [1] wird für die EU-Mitgliedstaaten klargestellt, dass das Mindestkapitalerfordernis prinzipiell auch bei der Kapitalherabsetzung zu beachten ist, so dass das gezeichnete Kapital nicht unter das festgelegte Mindestkapital herabgesetzt werden darf. Art. 77 Abs. 2 der Richtlinie gestattet den EU-Mitgliedstaaten allerdings einen Kapitalschnitt zuzulassen, wobei das nationale Recht auch eine Absenkung unter das Mindestkapital erlauben darf unter der Bedingung, dass das gezeichnete Kapital auf einen Betrag erhöht wird, der zumindest dem Mindestkapital entspricht.[5]
In Österreich ist dagegen eine Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital bei einer Aktiengesellschaft möglich, sofern diese durch eine zugleich mit der Kapitalherabsetzung beschlossene Kapitalerhöhung wieder ausgeglichen wird (§ 181 AktG). Hierdurch wird verlangt, dass eine Kapitalherabsetzung mit einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung zu erfolgen hat, also ein Kapitalschnitt erfolgen muss.
In der Schweiz ist der Kapitalschnitt auch als „Harmonika“ bekannt. Wird das Aktienkapital herabgesetzt und gleichzeitig wieder auf mindestens den bisherigen Betrag erhöht (Kapitalschnitt), sind aufgrund des fehlenden Vermögensabflusses die Gläubigerschutzvorschriften des Kapitalherabsetzungsrechts nicht einzuhalten.[6] Bereits in der ersten gesetzlichen Bestimmung zur Kapitalherabsetzung wird der Kapitalschnitt erwähnt: „Beabsichtigt eine Aktiengesellschaft, ihr Aktienkapital herabzusetzen, ohne es gleichzeitig bis zur bisherigen Höhe durch neues, voll einzubezahlendes Kapital zu ersetzen, so hat die Generalversammlung eine entsprechende Änderung der Statuten zu beschließen“ (Art. 732 Abs. 1 OR).[7] Dabei wird durch die Herabsetzung der Verlust beseitigt, durch die Wiedererhöhung soll sodann die weitere Geschäftstätigkeit finanziert werden.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/kapitalschnitt-59138
Kapitalschnitt (vielfach) im Rahmen einer Sanierung zum Ausgleich von Wertminderungen oder zur Deckung von sonstigen Verlusten durchgeführte Kapitalherabsetzung (Herabsetzung des Grundkapitals oder Stammkapitals, Auflösung evtl. noch vorhandener Rücklagen, siehe insbes. für Aktiengesellschaften §§ 222 ff. AktG). Zur Aufstockung des benötigten Eigenkapitals erfolgt danach regelmäßig eine Grundkapital- bzw. Stammkapitalerhöhung.
Rieder / Huemer (2016), S. 333 '
Voraussetzungen (§ 60 Abs 1 GmbHG):
- Die neuen Stammeinlagen müssen übernommen sein.
- Die Kapitalerhöhung kann nur durch Bareinlagen erfolgen.
- Auf jede erhöhte Stammeinlage muss mindestens ein Viertel, wenigstens aber 70 Euro eingezahlt sein (vgl § 10 Abs 1).
'
eigene '
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalschnitt
- Allgemeines
Der Kapitalschnitt ist in der Unternehmenskrise einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft (AG), GmbH oder Europäische Gesellschaft) eine Sanierungsmaßnahme, bei der das Grund- bzw. Stammkapital oftmals auf „null“ herabgesetzt wird, um dadurch neue und unbelastete Geschäftsanteile zu schaffen, die für sanierungsbereite neue Gesellschafter attraktiver sind.[1] Ob die gleichzeitige Kapitalerhöhung das gesetzlich vorgesehene Mindestkapital erreichen muss, hängt vom Sitzland der Kapitalgesellschaft ab, in welchem der Kapitalschnitt erfolgen soll.
Rieder / Huemer (2016), S.
- GmbH 333
Z u r Sanierung einer GmbFI kann eine vereinfachte Kapitalherabsetzung mit einer K apitalerhöhung verbunden werden (Kapitalschnitt). Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung bew irkt nur die buchmäßige Sanierung, es wird nur ein sonst auszuw eisender Bilanzverlust gedeckt. Um neues Eigenkapital, etwa durch A ufnahm e neuer Gesellschafter als Kapitalgeber, zuzuführen, kann mit der K apitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung verbunden werden. Sowohl K apitalherabsetzung als auch Kapitalerhöhung können rückwirkend im letzten Jahresabschluss ausgewiesen werden, um kontinuierlich eine ausgeglichene B ilanz darzustellen. Dafür ist erforderlich, dass sowohl Kapitalherabsetzung als auch K apitalerhöhung gleichzeitig, also in derselben Generalversammlung, beschlossen werden. Die Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen jenen der vereinfachten K apitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung. Für die Kapitalerhöhung m üssen aber beim Kapitalschnitt vor Beschlussfassung folgende
427 Dabei handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme. Wie bei der GmbH (vgl Seiten 333) wird ein sogenannter Kapitalschnitt zumeist dann vorgenommen, wenn die Passiva größer sind als die Aktiva, die Gesellschaft also buchmäßig überschuldet ist und Verluste in der Bilanz ausgewiesen sind: Die Aktien sind weniger wert, als ihr Nennbetrag aufweist. Solange der Wert der Aktien unter dem Nennbetrag liegt, können keine neuen Aktien ausgegeben werden (Verbot der Untcr-pari-Emission). Mangels Bilanzgewinns können auch keine Dividenden ausgeschüttet werden (§ 52).
428 M it einer Kapitalherabsetzung kann in einem solchen Fall das buchmäßige Kapital um die entstandenen Verluste reduziert werden, die entstandenen Verluste werden also buchm äßig saniert und dam it der Wert der Aktien an den (nunmehr geringeren) Nennbetrag angepasst. A ktien können (bei entsprechender Kapitalerhöhung) wieder ausgegeben werden. Künftige Gewinne werden nicht mehr durch vorhandene Verluste aufgezehrt. Gewinnausschüttungen können wieder vorgenommen werden (siehe auch RSO13090).
eigene
Ermittlung / Berechnung
einen löschen
fe
eigene
Berechnung[11]
NN[12]
lä Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik
| Variable | |
| = | Ergebnis |
| Variable |
Excel
- NN lässt sich in Excel mit der Funktion
VAR.P()ermitteln.[13]
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 15.2.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.2.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.2.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.2.2025;
Literatur
Gesetz
erg oder ausblenden
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016), S. 333, 427 f;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 15.2.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.2.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.2.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.2.2025;
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2025.
- ↑ Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2025.
- ↑ [ Microsoft Support, Stichwort: ], abgefragt ..2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.2.2025.
<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]</s> [[Kategorie:Unternehmensrecht]] <s>[[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>