Unternehmensbewertung

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Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand. Sie ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre.

Geschichtlicher Überblick

Fachgutachten

Hauptartikel-> Fachgutachten-Unternehmensbewertung

Verbände deren Mitglieder Unternehmensbewertungen vornehmen, erstellen Empfehlungen die zumeist nur für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sofern jedoch das Fachgutachten große Bedeutung erlangt, werden sie in der Rechtsprechung bzw. den Steuerrichtlinien (zB EStR 2000, KStR 2012, UmgrStR 2002) als Maßstab für betriebswirtschaftlich anerkannte Normen betrachtet.

Judikatur

Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sowie des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), sowie ausgewählte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL) sind im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes zu finden. Die Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichtes (BFG) (ab 2014), (bzw. Unabhängigen Finanzgerichtes UFS bis 2013 sind in der FINDOK des BMF zu finden.


Einen Überblick über die Judikatur zur Unternehmensbewertung in Deutschland bietet:

  • Großfeld: „Recht der Unternehmensbewertung“, Verlag RWS 2012

Für die österreichesche Judikatur zur Unternehmensbewertung:

  • Bachl: „Unternehmensbewertung in der gesellschaftsrechlichen Judikatur“, Lexisnexis, 2006

Literatur

Die Literatur ist sehr umfangreich. In meinen Anfängerkursen verteile ich folgende Empfehlung Datei:Literaturempfehlung Basisseminar.pdf.

Seit 2013 erstelle ich Literaturlisten:

Für die Buchsuche empfiehlt sich die Seite des österreichischen Bibliothekenverbundes.

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