Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Interessenvertretung
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenvertretung
Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe[1]) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll. Interessenvertretungen werden auch – nicht selten negativ konnotiert – als Lobbys bezeichnet.[2]
Oft treten solche Vertretungen in Konfliktsituationen als Pressure Groups auf, die auf Entscheidungsträger Druck auszuüben versuchen. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Druck zum Erfolg führt, desto mächtiger ist die Interessenvertretung.
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Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
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Wichtige Interessenvertretungen
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Wichtige Interessenvertretungen in Österreich sind:
- Kammer für Arbeiter und Angestellte
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Kammer für Arbeiter und Angestellte
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kammer_f%C3%BCr_Arbeiter_und_Angestellte
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91). Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.
- Mitglieder
Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener, sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte, Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes, Freiberufler, Beschäftigte in der Landwirtschaft und leitende Angestellte). Die über 4 Millionen Mitglieder[1] haben Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
- Finanzierung
Alle Mitglieder, mit Ausnahme von Lehrlingen und Arbeitslosen, müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts zahlen, die als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet wird. Dieser ist durch die geltende Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.[2] Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.
- Organisation
In jedem der neun Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundesarbeitskammer (BAK) mit Sitz in Wien bilden. Die AK Wien führt die Geschäfte der Bundesarbeitskammer.
- Sozialpartnerschaft
Neben den drei weiteren Sozialpartnern, der Wirtschaftskammer (WKO), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) ist die BAK Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. Sie arbeitet dabei eng mit dem ÖGB zusammen, der ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Der Gewerkschaft bleibt der Abschluss von Kollektivverträgen vorbehalten. Die Expertenstäbe der Arbeiterkammerorganisation gelten als Think tank der Gewerkschaften. Sie erarbeiten Gesetzesvorschläge und geben Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen ab.
- Geschichte der Arbeiterkammer
Eine wesentliche Initiative kam 1917 noch zur Zeit der Donaumonarchie von den tschechischen Sozialdemokraten und Tomáš Garrigue Masaryk. Freie und christliche Gewerkschafter zogen in dieser Sache an einem Strang. Am 18. Juli 1917 brachte der Klub der böhmischen Sozialdemokraten einen Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern ein.[12] Am 14. September 1918 beriet der Ministerrat über die Frage, die in Aussicht genommene parlamentarische Initiative kam aber nie zustande.[13]
Die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Österreich beschloss am 26. Februar 1920 das von Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz, die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes der Bundesländer.[14] Hanusch, der auch einer der Vorsitzenden der Reichskommission der Freien Gewerkschaften war, wurde nach dem am 22. Oktober 1920 erfolgten Ausscheiden der Sozialdemokraten aus der Regierung erster Direktor der Arbeiterkammer in Wien.
Nach dem Krieg erließ die provisorische Staatsregierung am 20. Juli 1945 das Gesetz über die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern – anerkannt zunächst nur von den Sowjets, in den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs erst Ende 1945. Deshalb fanden die AK-Konstituierungen außer für den Bereich AK Wien-Niederösterreich-Burgenland erst 1946 statt: Am 25. August 1945 kam es zur Konstituierung der Arbeiterkammer-Vollversammlungen Wien-Niederösterreich-Burgenland, in der Folge konstituierten sich die AK Tirol am 13. April 1946, die AK Oberösterreich am 11. Mai 1946, die AK Salzburg am 11. Mai 1946, die AK Vorarlberg am 22. Juni 1946, die AK Steiermark am 29. Juli 1946, die AK Kärnten am 11. September 1946, die AK Burgenland (separat) am 4. Oktober 1948 und die AK Niederösterreich (separat) am 6. Oktober 1948, womit die AK Wien-Niederösterreich-Burgenland zur AK Wien wurde.
Jahrzehntelang bildete das Arbeiterkammergesetz 1954 die Rechtsbasis der Tätigkeit dieser offiziellen Interessenvertretung der Arbeitnehmerseite, mit 1992 trat aber ein neues Gesetz in Kraft. Nach zunehmender Kritik an der Pflichtmitgliedschaft und steuerähnlichen Umlagenfinanzierung der gesetzlichen Interessenvertretungen führten 1996 die österreichischen Arbeiterkammern eine Mitgliederbefragung durch. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte als gesetzliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen bleibt?“ Sie wurde mit deutlicher Mehrheit bejaht.[15]
https://www.arbeiterkammer.at/index.html
https://austria-forum.org/af/AEIOU/Arbeiterkammern
Öffentlich-rechtliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmer, (ausgenommen hoheitlich tätige Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften und land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer). Auch die zuvor als Arbeitnehmer beschäftigten Arbeitslosen gehören zeitlich befristet den Kammern für Arbeiter und Angestellte an. Die Arbeiterkammern wurden 1920 geschaffen und stellen weltweit eine österreichische Besonderheit dar. 1945 wurden sie neu errichtet, wobei in Wien und Burgenland auch die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer der Gutsbetriebe eingegliedert wurden. Derzeit (2003) beruhen die Kammern für Arbeiter und Angestellte auf dem Arbeiterkammergesetz 1992.
In jedem der 9 Bundesländer besteht eine Arbeiterkammer; diese 9 Arbeiterkammern bilden die Bundesarbeitskammer, die für ganz Österreich zuständig ist. In Durchführung ihrer Aufgaben geben diese insbesondere Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab. Sie erstatten Vorschläge an die Verwaltungsbehörden, entsenden Vertreter in Körperschaften und sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Sozialversicherungsträger) und wirken bei allen Maßnahmen mit, die das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeitnehmer und ihrer Familien beitragen.
Die Kammern für Arbeiter und Angestellte sind berechtigt, die Besichtigung von Arbeitsstätten bei den Arbeitsinspektoraten zu beantragen und Lehrlings- und Jugendschutzstellen einzurichten. Im Lehrlingswesen haben sie eine Reihe wichtiger Befugnisse. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte arbeiten mit den Gewerkschaften und den Betriebsräten zusammen. Seit 1992 haben Mitglieder Anspruch auf Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Die Organe der Kammern für Arbeiter und Angestellte sind: Vollversammlung, Vorstand, Präsidium, Präsident, Ausschüsse, Fachausschüsse und Kontrollausschuss.
Für die jeweils 5-jährige Funktionsperiode wird die Vollversammlung von den Arbeitnehmern (österreichische Staatsbürgerschaft nicht erforderlich) direkt gewählt (Managementteam). Die anderen Organe Organe der Bundesarbeitskammer: Hauptversammlung, Vorstand, Präsident. Letzterer wird von der Hauptversammlung aus dem Kreis der Präsidenten der Kammern für Arbeiter und Angestellte mit einfacher Mehrheit gewählt. Jede Arbeiterkammer hat ein Kammerbüro unter der Leitung eines Direktors. Das Büro der Arbeiterkammer Wien besorgt auch die Geschäfte der Bundesarbeitskammer. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte werden durch Umlagen finanziert, die von allen kammerzugehörigen Arbeitnehmern zu entrichten sind und durch den Dienstgeber einbehalten werden
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Literatur
Weblinks
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Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)
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Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) vereinigt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die KSW vertritt die Interessen von ca 7.800 Wirtschaftstreuhänder (davon 5.800 Steuerberater und 2.000 Wirtschaftsprüfer) und betreut außerdem rund 3.600 Berufsanwärter.[1] Es besteht Pflichtmitgliedschaft. Bis Dezember 2017 hießt sie Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT).[37]
Literatur
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