Herrschaftsrecht (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Herrschaftsrecht''' steht für:
* [[Herrschaftsrecht (Privatrecht)]]: Das vom Privatrecht verliehene Herrschaftsmacht des [[Rechtssubjektes]] über ein [[Rechtsobjekt]],
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* [[Herrschaftsrecht (Privatrecht)]]: Das vom Privatrecht verliehene Herrschaftsmacht des [[Rechtssubjekt]]es über ein [[Rechtsobjekt]],
 
* [[Herrschaftsrecht|Herrschaftsrecht (UBW)]]: Als Konsequenz der aus den Herrschaftsrechten resultierendeen Wertänderungen in der [[Anteilsbewertung]].
 
* [[Herrschaftsrecht|Herrschaftsrecht (UBW)]]: Als Konsequenz der aus den Herrschaftsrechten resultierendeen Wertänderungen in der [[Anteilsbewertung]].
  

Aktuelle Version vom 10. August 2025, 13:50 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Herrschaftsrecht steht für: