Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Genossenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | (1) In der Gleichberechtigung der Mitglieder untereinander ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Kapitalbeteiligung an der Genossenschaft sowie in der Selbstverwaltung durch die Genossenschaftsorgane; | ||
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| + | Genossenschaften sind Vereinigungen von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. In der Praxis treten unterschiedliche Arten von Genossenschaften auf wie z.B. Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften. Derzeit ist die Rechtsform vor allem bei der Gründung von Energie- und Dienstleistungsgenossenschaften beliebt. | ||
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| + | Die Genossenschaft ist eine juristische Person und hat aus diesem Grund eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch. Gründungsvoraussetzungen sind die Erstellung einer schriftlichen Satzung, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose (Grundlage dafür ist in der Regel ein Businessplan) sowie die Aufnahme in einen Revisionsverband. | ||
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| + | Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. | ||
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| + | Nach § 1 Abs 1 GenG definiert sich eine Genossenschaft als eine Personenvereinigung mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. Daraus lässt sich, als zentrales Merkmal ein Förderungsauftrag ableiten.1 | ||
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| + | Gewinnerzielungsabsicht ist aber kein Wesensmerkmal. Die Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks ist auschlaggebend. Es macht aber keinen Unterschied ob er ideeller oder materieller Natur ist.2 Die Genossenschaft ist Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB), dh die Normen des UGB sind ebenso anzuwenden.3 | ||
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| + | Diese Rechtsform ist eine Gesellschaft, da sie eine durch Rechtsgeschäft, von mindestens zwei Personen begründete Rechtsgemeinschaft darstellt. Sie will einen bestimmten Zweck erreichen. Die Mitgliederanzahl ist jedoch offen und sie ist somit nicht den Gesellschaften ieS zuzuordnen. Des Weiteren ist sie weder Personen- noch Kapitalgesellschaft. Vielmehr weist sie Merkmale beider Formen auf.4 | ||
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| + | Die wesentlichsten Unterschiede ergeben sich aber im Vergleich zur Kapitalgesellschaft. Unter anderem durch den im Gesetz normierten Förderungsauftrag, dem beweglichen Nennkapital auf Grund der nicht geschlossenen Mitgliederanzahl, in der personalistischen Ausgestaltung, die stärker ist (zB Kopfstimmrechte), und die doch recht eingeschränkte Übertragung der Mitgliedschaften unter Lebenden.5 | ||
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| + | Dennoch ist sie näher an einer Kapitalgesellschaft als an einer Personengesellschaft. Im gesetzlichen Rahmen (§ 11 GenG) kann sie personalistischer oder kapitalistischer ausgestaltet werden.6 Dies kann durch den Genossenschaftsvertrag geschehen, wobei dies nur in Punkten erfolgen darf, die das GenG ausdrücklich zur Disposition stellt (vgl § 11 GenG). | ||
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Version vom 6. Juli 2025, 14:53 Uhr
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Begriff (lö)
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siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft
Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft folgt der Genossenschaftsidee mit ihrem Prinzip der „Hilfe durch Selbsthilfe“. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbstständige Existenz gewahrt werden soll.[1] Anders als bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) hängt die Geschäftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wird allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt.[2] Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft (juristische Person) des privaten Rechts.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/genossenschaft-35232
- Charakterisierung
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern (Legaldefinition des § 1 I GenG). Die Genossenschaft ist damit seit Einführung der Europäischen Genossenschaft (SCE) nicht mehr nur auf wirtschaftliche Aktivitäten beschränkt (Genossenschaftsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 6.10.2006, BGBl. I 2230). Der Charakter der Genossenschaft kommt zum Ausdruck: (1) In der Gleichberechtigung der Mitglieder untereinander ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Kapitalbeteiligung an der Genossenschaft sowie in der Selbstverwaltung durch die Genossenschaftsorgane; (2) im gemeinschaftlich begründeten Geschäftsbetrieb, der - in Abhängigkeit vom Einzelfall - im Sinn der Förderungsaufgabe nicht unbedingt gewinnorientiert sein muss. Die dt. Genossenschaft als einer Form solidarischer Selbsthilfe hat eine privatrechtliche Erscheinungsform; sie ist eingebunden in den marktwirtschaftlichen Prozess. Im Gegensatz dazu weisen Genossenschaftsformen im Ausland oft gemeinwirtschaftliche oder halbstaatliche Formen mit ordnungspolitischem Anspruch auf.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19476/genossenschaft/
https://www.wko.at/gruendung/genossenschaft
Genossenschaften sind Vereinigungen von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. In der Praxis treten unterschiedliche Arten von Genossenschaften auf wie z.B. Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften. Derzeit ist die Rechtsform vor allem bei der Gründung von Energie- und Dienstleistungsgenossenschaften beliebt.
Die Genossenschaft ist eine juristische Person und hat aus diesem Grund eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch. Gründungsvoraussetzungen sind die Erstellung einer schriftlichen Satzung, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose (Grundlage dafür ist in der Regel ein Businessplan) sowie die Aufnahme in einen Revisionsverband.
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/G/Seite.991449
https://startup.usp.gv.at/gruendung/ueberlegungen-im-vorfeld/weitere-informationen/genossenschaften
Allgemeines
Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. Haftung
https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/4931354?originalFilename=true DA JKU
S 7
Nach § 1 Abs 1 GenG definiert sich eine Genossenschaft als eine Personenvereinigung mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. Daraus lässt sich, als zentrales Merkmal ein Förderungsauftrag ableiten.1
Gewinnerzielungsabsicht ist aber kein Wesensmerkmal. Die Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks ist auschlaggebend. Es macht aber keinen Unterschied ob er ideeller oder materieller Natur ist.2 Die Genossenschaft ist Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB), dh die Normen des UGB sind ebenso anzuwenden.3
Diese Rechtsform ist eine Gesellschaft, da sie eine durch Rechtsgeschäft, von mindestens zwei Personen begründete Rechtsgemeinschaft darstellt. Sie will einen bestimmten Zweck erreichen. Die Mitgliederanzahl ist jedoch offen und sie ist somit nicht den Gesellschaften ieS zuzuordnen. Des Weiteren ist sie weder Personen- noch Kapitalgesellschaft. Vielmehr weist sie Merkmale beider Formen auf.4
Die wesentlichsten Unterschiede ergeben sich aber im Vergleich zur Kapitalgesellschaft. Unter anderem durch den im Gesetz normierten Förderungsauftrag, dem beweglichen Nennkapital auf Grund der nicht geschlossenen Mitgliederanzahl, in der personalistischen Ausgestaltung, die stärker ist (zB Kopfstimmrechte), und die doch recht eingeschränkte Übertragung der Mitgliedschaften unter Lebenden.5
Dennoch ist sie näher an einer Kapitalgesellschaft als an einer Personengesellschaft. Im gesetzlichen Rahmen (§ 11 GenG) kann sie personalistischer oder kapitalistischer ausgestaltet werden.6 Dies kann durch den Genossenschaftsvertrag geschehen, wobei dies nur in Punkten erfolgen darf, die das GenG ausdrücklich zur Disposition stellt (vgl § 11 GenG).
eigene
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
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Bedeutung
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
[7] [8] [9] [10] </ref> [11] [12]
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
[13] [14] [15] [16] </ref> [17] [18]
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
Tabellen
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- Hager: Checkliste Gutachten, Datei:Gutachten Checkliste.xlsx, Stand Nov. 2024;
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- Hager: Berechnungstabelle Rating, Datei:Rating.xlsx, Stand Nov. 2024;
- Hager: Berechnungstabelle Svensson-Formel, Datei:Svensson DBB.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle vereinfachtes Ertragswertverfahren, Datei:VEWV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle Wr. Verfahren 1996, Datei:WRV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
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