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Version vom 30. April 2025, 05:03 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
ok
Pagatorik, pagatorisch [1] bezeichnet im Rechnungswesen auf (gegenwärtigen, vergangenen oder zukünftigen) Zahlungen beruhende Vorgänge.[2] Der Begriff geht auf Erich Kosiol (1899 - 1990) zurück.[3]
siehe auch-> Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung
Bedeutung
(zT) ok
Pagatorisch, d.h. auf Zahlungen beruhend, steht im Gegensatz zu kalkulatorisch.
- Die Finanzbuchhaltung ist unabhängig von der Gewinnermittlungsart immer pagatorisch. Pagatorisch darf in diesem Zusammenhang nicht mit dem Istprinzip der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwechselt werden. Auch beim Sollprinzip der Bilanzierung dürfen nur Zahlungen erfasst werden, auch wenn diese Erfassung im Zeitpunkt der Rechnungslegung erfolgt, dürfen kein zusätzlicher Ertrag oder Aufwand verbucht werden.
- In der Kostenrechnung wird zwischen pagatorischen Kosten und den kalkulatorischen Kosten unterschieden.
Im Gegensatz zur Pagatorik wird in der unternehmensbewertung auf den Barwert diskontiert. Bei Diskontierung Hinweis. Im Steuerrecht gilt das Nominalwertprinzip.
Pagatorische Kosten
- Weiterleitung: Pagatorische Kosten
siehe auch-> Erfolg
(zT) ok
https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pagatorischer-kostenbegriff-43308
Wöhe S 841
eigene
Als pagatorische Kosten rechnet man nur jene Kosten, die in der laufenden, einer früheren oder einer späteren Periode zu Auszahlungen führt. Zusatzkosten werden nicht zu den Kosten gerechnet. [4]
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 29.4.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 29.4.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 29.4.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 29.4.2025;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 29.4.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 29.4.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 29.4.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 29.4.2025;
Literatur
Fachliteratur
- Wöhe u.a. (2020), S. 841;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Pagatorik bei Wikipedia, abgefragt 29.4.2025;
- Pagatorisch bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 29.4.2025;
- Pagatorischer Kostenbegriff bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 29.4.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Vom it. pagare = "zahlen", zum lat. pacare = "(den Gläubiger) friedlich machen", zum lat. pax = "Frieden", vgl. Wiktionary, Stichwort: Pagatorisch, abgefragt 29.4.2025.
- ↑ Vgl. Wiktionary, Stichwort: Pagatorisch, abgefragt 29.4.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Pagatorik, abgefragt 29.4.2025.
- ↑ Vgl. Wöhe u.a. (2020), S. 841.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 29.4.2025.
<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]]</s> [[Kategorie:Rechnungswesen]] <s>[[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>