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Version vom 1. Mai 2025, 06:29 Uhr
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Kurzinfo!
Das Nominalwertprinzip besagt, dass für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert, also ihr Nennwert (= Nominalwert), maßgebend ist (Euro = Euro). Der reale Wert des Geldes, also seine Kaufkraft spielt keine Rolle. [1] Ebensowenig dürfen Diskontierungen vorgenommen werden. *)
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
siehe auch-> Nominalrechnung, Nominalrechnung (VGR)
Das Nominalwertprinzip ist von Bedeutung für das Steuerrecht, das Währungssystem und die Wirtschaftspolitik. [2]
Der tatsächliche Wert des Geldes, der durch Inflation, Wirtschaftssituationen und beispielsweise eventuelle Krisen beeinflusst wird, spielt somit faktisch keine Rolle. Beispielsweise im Steuerrecht besagt das Nominalwertprinzip, dass für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert, nicht der etwaige "tatsächliche" Wert von Bedeutung ist. Dies wirkt sich unter dem Einfluss von Inflation negativ für den Steuerpflichtigen aus, denn der erarbeitete Realzins liegt unter dem Nominalzins. Bei einem progressiven Einkommensteuertarif (Einkommensteuer) steigt durch die Inflation der tatsächliche Steuersatz (kalte Progression).[3]
Literatur
Fachliteratur
" *)
Judikatur
- BFH 15.12.1999, X R 23/95, BStBl 2000 II, 267;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Nominalwertprinzip bei Wikipedia, abgefragt 30.4.2025;
- Nominalwertprinzip bei Gablers Banklexikon, abgefragt 30.4.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Nominalwertprinzip, abgefragt 30.4.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Nominalwertprinzip, abgefragt 30.4.2025.
- ↑ Gabler Banklexikon, Stichwort: Nominalwertprinzip, abgefragt 30.4.2025.
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