Mergers & Acquisitions: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Verkäuferdarlehen (Vendor Loan)''' ist eine beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen getroffene Vereinbarung, bei der der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise stundet und dem Käufer als [[Darlehen]] zur Verfügung stellt. Dabei ist auch ein Rangrücktritt denkbar, wodurch das Darlehen [[Eigenkapital]]charakter berkommt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Verkäuferdarlehen Wikipedia, Stichwort: Verkäuferdarlehen], abgefragt 19.4.2026.</ref>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verkäuferdarlehen Verkäuferdarlehen bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2026;
  
 
== Weblinks ==
 
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Aktuelle Version vom 19. April 2026, 16:36 Uhr

Kurzinfo!

Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein Sammelbegriff für Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen von Gesellschaften und Unternehmensverkäufe und -käufe, sowie Sonderformen wie Übernahmeangebote (ggf. als feindliche Übernahmen), Betriebsübergänge, fremdfinanzierte Übernahmen, Spin-offs, Carve-outs oder Unternehmenskooperationen. Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Investmentbanken befassen sich mit Mergers & Acquisitions als Dienstleistung. [1]

Die angelsächsische Wortkombination Mergers & Acquisitions besteht aus zwei Begriffen, die bereits einen groben Hinweis auf die unternehmerischen Aktivitäten geben, die darunter zusammengefasst werden. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe.[2]

In der amerik. Managementliteratur impliziert der Begriff Akquisition, dass das Management des zu akquirierenden Unternehmens mit einem Verkauf des Unternehmens grundsätzlich einverstanden ist.[3] Der Begriff "take over" bezeichnete ursprünglich die feindliche Übernahme wird jedoch auch schon als friendly takeover für freundliche Übernahme verwendet.

Das Begriffspaar Mergers & Acquisitions besteht etwa seit einer Übernahmewelle in den USA, die ab 1895 begann. Seither mangelt es an einer einheitlichen Definition.[4]

siehe auch-> Unternehmenskauf

Verkäuferdarlehen (Vendor Loand)

siehe auch-> Fremdkapital

Ein Verkäuferdarlehen (Vendor Loan) ist eine beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen getroffene Vereinbarung, bei der der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise stundet und dem Käufer als Darlehen zur Verfügung stellt. Dabei ist auch ein Rangrücktritt denkbar, wodurch das Darlehen Eigenkapitalcharakter berkommt.[5]

Weblinks

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Einzelnachweise