Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Kapitalertragsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''nn vollständig''',</s> '''Kurzinfo!'''
 
 
 
<s> Diese Seite stellt die für die [[Unternehmensbewertung]] wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber '''keinen Anspruch auf Vollständigkeit.'''</s>
 
 
 
== Begriff (lö) ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer </u>'' </s> <!--
 
Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Zahlstelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
 
 
 
Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.  -->
 
 
 
<s>''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalertragsteuer-40249 </u>'' </s> <!--
 
1. Begriff: Die Kapitalertragsteuer ist eine bes. Erhebungsform der Einkommensteuer. Ab 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten (§ 43 V S. 1 EStG), sofern nicht der bes. Steuersatz nach § 32d II greift oder die Einkünfte einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden (§ 43 V S. 2 EStG), d.h. die Kapitaleinkünfte müssen nicht erklärt werden (vgl. auch Abgeltungsteuer). Ist die Kapitalertragsteuer nicht abgezogen worden, findet der bes. Steuersatz nach § 32d I EStG Anwendung; es sei denn, es wurde zu einer Veranlagung optiert (§ 32d VI EStG). -->
 
 
 
<s>''<u>https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991650.html </u>'' </s> <!--
 
 
 
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. D.h. die Kapitalertragsteuer wird von der Bank bzw. der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
 
 
 
Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus  -->
 
 
 
''<u>https://www.wko.at/steuern/besteuerung-kapitalvermoegen </u>'' <s></s> <!--  -->
 
Das Einkommensteuergesetz kennt aktuell nachstehende außerbetriebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen als Haupttatbestände:
 
 
 
* Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (z.B. Dividenden, Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen)*
 
* Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Veräußerung, Einlösung, Abschichtung) von Kapitalvermögen (z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH Anteilen und Forderungswertpapieren
 
* Einkünfte aus Derivaten (z.B. Optionen, Futures und Swaps)
 
* Einkünfte aus Kryptowährungen (laufende Einkünfte als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen)
 
 
 
<s>Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen zumeist einem Sondersteuersatz von 27,5 % bzw 25 % und nicht der Tarifbesteuerung. Die Steuerentrichtung erfolgt in vielen Fällen im Wege der Kapitalertragsteuer (KESt-Abzug).</s>
 
 
 
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''<u>eigene </u>'' <s> </s> <!--  -->
 
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Die '''Kapitalertragsteuer (KESt)''' ist eine besondere Erhebungsform der [[Einkommensteuer]]. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. D.h. die Kapitalertragsteuer wird von der Bank bzw. der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.<ref>[https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991650.html Oesterreich.gv.at, Stichwort: Kapitalertragsteuer (KESt)], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
 
 
<u>Der Steuersatz ist in § 27a Abs. 1 EStG 1988 geregelt:</u>
 
 
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
! Jahr !! Steuersatz <br>allgemein !! Steuersatz <br>Sparbuch !! Quelle
 
|-
 
| ab 2016
 
| style="text-align:right" | 27,5 %
 
| style="text-align:right" | 25,0 %
 
| StRefG 2015/2016 BGBl. I 118/2015 [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2015/118]
 
|-
 
| bis 2015
 
| style="text-align:right" | 25,0 %
 
| style="text-align:right" | 25,0 %
 
|
 
|-
 
|}
 
 
 
Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer '''ev besser Endbesteuerung''' ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer Wikipedia, Stichwort: Kapitalertragsteuer], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
 
 
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</ref>
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Wiktionary, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
 
 
== Bedeutung ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[persönliche Ertragsteuer]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
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''<u>eigene </u>'' <s> </s> <!--  -->
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
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Wiktionary, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
 
 
== NN ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
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''<u>eigene </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 3.7.2025;
 
 
 
<ref>
 
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<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Wiktionary, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 3.7.2025.</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
=== Gesetz ===
 
* §§ 27, 27a, 93 EStG (1988)
 
 
 
=== Erlässe ===
 
* EStR (2000), Rz. 6223 ff, 7579 ff, 7701 ff;
 
 
 
<!-- === Fachgutachten ===
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
 
 
=== Tabellen ===
 
<small> Sortiert nach Dateiname </small>
 
 
 
=== Folien ===
 
-->
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]]''
 
<!-- [[Liste englische Fachausdrücke]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen]],
 
[[Liste der verwendeten Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
''<u></u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)
 
 
 
''<u>https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991650.html </u>'' <s></s> <!--  -->Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.
 
 
 
''<u>https://www.wko.at/steuern/besteuerung-kapitalvermoegen </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalertragsteuer-40249 </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer  
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 3.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 3.7.2025;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]</s>
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
<s>[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Wert]]
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 5. Juli 2025, 06:24 Uhr

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