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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Zentralbank Europäische Zentralbank] (EZB) - EU: [https://www.ecb.europa.eu/ Homepage], [[Weblinks Unternehmensbewertung#Europäische Zentralbank (EZB)|Weblinks]]
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* [[Zentralbank#Europäische Zentralbank|Europäische Zentralbank]] (EZB) - EU
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Federal_Reserve_System Federal Reserve System] (FED) - USA: [https://www.federalreserve.gov/ Homepage]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Federal_Reserve_System Federal Reserve System] (FED) - USA: [https://www.federalreserve.gov/ Homepage]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Oesterreichische_Nationalbank Oesterreichische Nationalbank] (OeNB) - Ö: [https://www.oenb.at/ Homepage], [[Weblinks Unternehmensbewertung#Österreichische Nationalbank (ÖNB)|Weblinks]]
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* [[Zentralbank#Oesterreichische Nationalbank|Oesterreichische Nationalbank]] (OeNB) - Ö
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerische_Nationalbank Schweizerische Nationalbank] (SNB) - CH: [https://www.snb.ch/ Homepage], [[Weblinks Unternehmensbewertung#Schweizerischer Nationalbank (SNB)|Weblinks]]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerische_Nationalbank Schweizerische Nationalbank] (SNB) - CH: [https://www.snb.ch/ Homepage], [[Weblinks Unternehmensbewertung#Schweizerischer Nationalbank (SNB)|Weblinks]]
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Die '''Europäische Zentralbank (EZB)''' mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäischen Union]. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der [[Europäische Währungsunion|Europäischen Währungsunion]] und bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie geht auf den [https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Maastricht Vertrag von Maastricht] 1992 zurück und hat seit dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon Vertrag von Lissabon] 2007 den Status eines EU-Organs. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Zentralbank Wikipedia, Stichwort: Europäische Zentralbank], abgefragt 9.1.2026.</ref>
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Dem '''Europäische System der Zentralbanken (ESZB)''' gehören neben der EZB sämtliche Zentralbanken der EU an. Dem '''Eurosystem''' hingegen nur die Zentralbanken der Länder, die den Euro als [[Zahlungsmittel]] haben.
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<u>Aufgabe der EZB und des ESZB</u> ist die Festlegung und Ausführung der [[Geldpolitik]] der EU, wobei das Ziel der [https://de.wikipedia.org/wiki/Preisniveaustabilit%C3%A4t Preisniveaustabilität] gewahrt werden muss. Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von [https://de.wikipedia.org/wiki/Eurobanknoten Eurobanknoten] zu genehmigen. Die EZB soll die allg. [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftspolitik Wirtschaftspolitik] der EU unterstützen, ohne jedoch die Preisniveaustabilität zu beeinträchtigen, wobei versucht wird, die [[Inflationsrate]] bei unter 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu halten. Dieses Ziel wird durch die Kontrolle der [[Geldmenge]] verfolgt. Die EZB ist in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig.<ref>Vgl. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-zentralbank-ezb-34781 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Europäische Zentralbank], abgefragt 9.1.2026.</ref>
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* ''Präsident der Europäischen Zentralbank'' ist Vorsitzender des EZB-Direktoriums und vertritt die EZB nach außen. Er wird vom [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat Europäischen Rat] für eine Amtszeit von acht Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit gewählt.
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* ''EZB-Direktorium'' führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen.  Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen.
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* ''EZB-Rat'' ihm gehören das EZB-Direktorium und alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, der Rat kann aber die Veröffentlichung beschließen. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.
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* ''Erweiterter Rat der EZB'' besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.
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:Der Erweiterte Rat besteht nur so lange, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
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<u>Weblinks</u>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Zentralbank Europäische Zentralbank bei Wikipedia], abgefragt 9.1.2026;
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* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-zentralbank-ezb-34781 Europäische Zentralbank bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.1.2026;
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Eurosystem Eurosystem bei Wikipedia], abgefragt 11.1.2026;
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== Oesterreichische Nationalbank ==
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
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''siehe auch-> [[Weblinks Unternehmensbewertung#Österreichische Nationalbank (ÖNB)|Weblinks]]''
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Die '''Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB)''' ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_System_der_Zentralbanken Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)] bzw. des [https://de.wikipedia.org/wiki/Eurosystem Eurosystems]. Sie ist wesentlich an der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und der Eurozone beteiligt. Rechtlich handelt es sich bei der OeNB um eine [[Aktiengesellschaft]]. Sie unterliegt besonderen im Nationalbankgesetz verankerten Regelungen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Oesterreichische_Nationalbank Wikipedia, Stichwort: Oesterreichische Nationalbank AG], abgefragt 9.1.2026.</ref>
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Sie wurde mit Bundesgesetz vom 14.11.1922 gegründet und mit dem Notenbank-Überleitungsgesetz vom Juli 1945 wiederbegründet. Vorgängerin war die 1878 gegründete ''Oesterreichisch-ungarische Bank'', bzw. die mit Patent vom 1.6.1816 gründete ''privilegirte Oesterreichische National-Bank''. Seit Ende Mai 2010 gehören 100 % des Grundkapitals in Höhe von 12 Millionen Euro der Republik Österreich.
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<u>Als österreichische Zentralbank und Teil des Eurosystems erfüllt sie folgende Aufgaben:</u><ref>Vgl. [https://www.oenb.at/Ueber-Uns/Aufgaben.html OeNB.at, Stichwort: Aufgaben], abgefragt 9.1.2026.</ref>
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* [[Geldpolitik]]
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* Finanzmarktstabilität: Sie analysiert und prüft Banken.
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* [[Bargeld]]versorgung für Österreich
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* Statistik
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* Sicherung des Zahlungsverkehrs.
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<u>Organe:</u><ref>Vgl. [https://www.oenb.at/Ueber-Uns/Aufgaben.html OeNB.at, Stichwort: Aufgaben], abgefragt 9.1.2026.</ref>
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* ''Direktorium:'' Das Direktorium hat den gesamten Dienstbetrieb zu leiten und die Geschäfte der Oesterreichischen Nationalbank zu führen. Das Direktorium besteht aus dem ''Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern''.
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* ''Generalversammlung:'' entspricht der [https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptversammlung Hauptversammlung] einer Aktiengesellschaft.
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* ''Generalrat:'' entspricht dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat Aufsichtsrat], Er berät das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen.
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<u>Die OeNB im Europäischen System der Nationalbanken</u>
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Die nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsstaaten der EU bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Des Weiteren setzt sich das Eurosystem – innerhalb des ESZB – aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der 17 am Euro beteiligten Länder zusammen.
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Das ESZB an sich kann weder Rechtsakte erlassen noch Geschäfte tätigen, es dient lediglich als gemeinsamer Rahmen für die EZB und die staatlichen Zentralbanken.
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Die nationalen Zentralbanken, Grundkapitaleigner der Europäischen Zentralbank, bleiben einerseits rechtlich selbständig, andererseits folgen sie, in enger Beziehung zueinander, gemeinsamen Richtlinien.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Oesterreichische_Nationalbank Wikipedia, Stichwort: Oesterreichische Nationalbank AG], abgefragt 9.1.2026.</ref>
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<u>Weblinks</u>
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* [https://www.oenb.at Homepage], abgefragt 9.1.2026;
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Oesterreichische_Nationalbank Oesterreichische Nationalbank bei Wikipedia], abgefragt 9.1.2026;
 
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2026, 07:45 Uhr

Kurzinfo!

Eine Zentralbank (Notenbank, Nationalbank) ist eine nationale oder supranationale Behörde oder Institution, die meist vom Staat oder von einem Staatenverbund errichtet wurde und mit Hoheitsrechten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik ausgestattet ist.[1] Einen Überblick über die Zentralbanken gibt die Liste der Zentralbanken.

Wichtige Zentralbanken:

siehe auch-> Währungsunion, Wechselkursunion

Europäische Zentralbank

siehe auch-> Euro, Weblinks

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der Europäischen Union. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie geht auf den Vertrag von Maastricht 1992 zurück und hat seit dem Vertrag von Lissabon 2007 den Status eines EU-Organs. [2]

Dem Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gehören neben der EZB sämtliche Zentralbanken der EU an. Dem Eurosystem hingegen nur die Zentralbanken der Länder, die den Euro als Zahlungsmittel haben.

Aufgabe der EZB und des ESZB ist die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der EU, wobei das Ziel der Preisniveaustabilität gewahrt werden muss. Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Eurobanknoten zu genehmigen. Die EZB soll die allg. Wirtschaftspolitik der EU unterstützen, ohne jedoch die Preisniveaustabilität zu beeinträchtigen, wobei versucht wird, die Inflationsrate bei unter 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu halten. Dieses Ziel wird durch die Kontrolle der Geldmenge verfolgt. Die EZB ist in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig.[3]

Organe:[4]

  • Präsident der Europäischen Zentralbank ist Vorsitzender des EZB-Direktoriums und vertritt die EZB nach außen. Er wird vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit gewählt.
  • EZB-Direktorium führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen.
  • EZB-Rat ihm gehören das EZB-Direktorium und alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, der Rat kann aber die Veröffentlichung beschließen. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.
  • Erweiterter Rat der EZB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.
Der Erweiterte Rat besteht nur so lange, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.

Weblinks

Oesterreichische Nationalbank

siehe auch-> Weblinks

Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. des Eurosystems. Sie ist wesentlich an der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und der Eurozone beteiligt. Rechtlich handelt es sich bei der OeNB um eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt besonderen im Nationalbankgesetz verankerten Regelungen.[5]

Sie wurde mit Bundesgesetz vom 14.11.1922 gegründet und mit dem Notenbank-Überleitungsgesetz vom Juli 1945 wiederbegründet. Vorgängerin war die 1878 gegründete Oesterreichisch-ungarische Bank, bzw. die mit Patent vom 1.6.1816 gründete privilegirte Oesterreichische National-Bank. Seit Ende Mai 2010 gehören 100 % des Grundkapitals in Höhe von 12 Millionen Euro der Republik Österreich.

Als österreichische Zentralbank und Teil des Eurosystems erfüllt sie folgende Aufgaben:[6]

  • Geldpolitik
  • Finanzmarktstabilität: Sie analysiert und prüft Banken.
  • Bargeldversorgung für Österreich
  • Statistik
  • Sicherung des Zahlungsverkehrs.

Organe:[7]

  • Direktorium: Das Direktorium hat den gesamten Dienstbetrieb zu leiten und die Geschäfte der Oesterreichischen Nationalbank zu führen. Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern.
  • Generalversammlung: entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.
  • Generalrat: entspricht dem Aufsichtsrat, Er berät das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen.

Die OeNB im Europäischen System der Nationalbanken

Die nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsstaaten der EU bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Des Weiteren setzt sich das Eurosystem – innerhalb des ESZB – aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der 17 am Euro beteiligten Länder zusammen.

Das ESZB an sich kann weder Rechtsakte erlassen noch Geschäfte tätigen, es dient lediglich als gemeinsamer Rahmen für die EZB und die staatlichen Zentralbanken.

Die nationalen Zentralbanken, Grundkapitaleigner der Europäischen Zentralbank, bleiben einerseits rechtlich selbständig, andererseits folgen sie, in enger Beziehung zueinander, gemeinsamen Richtlinien.[8]

Weblinks

Weblinks

Einzelnachweise