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Version vom 4. November 2025, 07:13 Uhr
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausstehendes_Kapital
Ausstehendes Kapital (ausstehende Einlagen; englisch uncalled share capital, capital outstanding) sind die von den Gesellschaftern noch nicht erfüllten Verpflichtungen zur Einzahlung ihrer Kapitaleinlage. Das Gesetz verlangt keine sofortige und vollständige Einzahlung der Kapitaleinlagen. Aus Gesellschaftsvertrag oder Satzung kann sich deshalb ergeben, in welcher Höhe und wann die Gesellschafter ihrer Gesellschaft Eigenkapital zur Verfügung zu stellen haben. Sind die vorgesehenen Kapitaleinlagen noch nicht vollständig erbracht, so haften die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft insoweit mit ihrem Privatvermögen. Für den Fall einer nicht sofortigen Volleinzahlung des Kapitals ergibt sich bilanziell eine Differenz zwischen dem gezeichneten Kapital und dem tatsächlich eingezahlten Kapital. Dabei unterscheidet das Handelsrecht zwischen den nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen (uncalled share capital) und den eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Einlagen (capital outstanding). Nur die eingeforderten Einlagen sind auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung zu aktivieren.[1]
Diese strenge handelsrechtliche Unterscheidung ist nur bei Kapitalgesellschaften erforderlich, da bei diesen im Regelfall ausschließlich das Gesellschaftsvermögen für die Gesellschaftsschulden haftet und deshalb eine genaue Aufschlüsselung des Einzahlungsstatus erforderlich ist. Einzelkaufleute und Personengesellschaften hingegen verfügen nicht über „gezeichnetes Kapital“. Bei ihnen sind anstelle des Bilanzpostens „gezeichnetes Kapital“ die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter auszuweisen (§ 264c Abs. 2 Satz 2 HGB).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausstehende-einlagen-einzahlungen-29669
ausstehende Einlagen (Einzahlungen)
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei AG, KGaA, GmbH noch nicht auf das Gesellschaftskonto eingezahlter Teil des gezeichneten Kapitals der Gesellschafter, d.h. rechtlich Forderungen an die Gesellschafter. Eingeforderte ausstehende Einlagen (Einzahlungen) sind auch wirtschaftlich Forderungen der Gesellschaft an die Gesellschafter und entsprechend zu bewerten. Noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (Einzahlungen) stellen wirtschaftlich betrachtet einen Korrekturposten zum gezeichneten Kapital dar.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/ausstehende-einlagen-55882
Ausstehende Einlagen entstehen, wenn Teile des gezeichneten Kapitals noch nicht voll eingezahlt sind. Grundsätzlich muss zumindest ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags sowie ein eventueller Mehrbetrag (Agio) eingezahlt werden (§ 36 a I AktG). Beim Ausweis ist zwischen nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen und eingeforderten ausstehenden Einlagen zu unterscheiden. Erstere sind von dem Posten "gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten "eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen (§ 272 I HGB). Genauer wäre die Bezeichnung "eingefordertes und eingezahltes Kapital". Die eingeforderten ausstehenden Einlagen stellen Forderungen gegenüber den Anteilseignern dar und sind deshalb unter den Forderungen gesondert auszuweisen sowie entsprechend zu bezeichnen (§ 272 I HGB).
eigene
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Bedeutung
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siehe auch-> [[]]
fe
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Haftung
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siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.11.2025;
Bilanzielle Darstellung
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausstehendes_Kapital
- Bilanzielle Darstellung
Die Bilanzposition „eingefordertes Kapital“ umfasst sowohl die bereits von den Gesellschaftern geleisteten und dem Unternehmen zugeflossenen Einlagen als auch die eingeforderten, aber noch nicht geleisteten Einlagen. Korrespondierend dazu ist der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.
eingefordertes Kapital = gezeichnetes Kapital − nicht eingeforderte ausstehende Einlagen {\displaystyle {\mbox{eingefordertes Kapital}}={{\mbox{gezeichnetes Kapital}}-{\mbox{nicht eingeforderte ausstehende Einlagen}}}}
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausstehende-einlagen-einzahlungen-29669
In der Bilanz werden ausstehende Einlagen (Einzahlungen) gemäß § 272 I HGB auf der Passivseite von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abgesetzt (Nettoausweis), die eingeforderten Einlagen sind unter den Forderungen auf der Aktivseite gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen sind. Die Posten „Gezeichnetes Kapital“ und „Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen“ werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der verbleibende Betrag - nach Saldierung beider Posten - ist auf der Passivseite unter dem Posten „Eingefordertes Kapital“ zu zeigen. Der eingeforderte aber noch nicht gezahlte Betrag ist unter den Forderungen zu bezeichnen. Ist das „Gezeichnete Kapital“ voll eingezahlt, ist dies unter dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ zu zeigen.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/ausstehende-einlagen-55882
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.11.2025;
NN
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siehe auch-> [[]]
fe
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.11.2025;
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 (2014) Rz.
- IDW S 1 (2018) Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Basiszinssatz, UBW-DCF FAÖ, Datei:Basiszinssatz.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, UBW-DCF FAÖ, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Beispiel zum Cash-Flow, Datei:CF-Bsp.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Discounted-Cash-Flow-Verfahren, UBW-DCF FAÖ, Datei:DCF-Verfahren.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Diskontierungszinssatz - Grundsätzliches und Allgemeines, UBW-DCF FAÖ, Datei:DKZ Grds.pdf, Stand Nov. 2025;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht, Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Risikozuschlag – Marktrisikoprämie, UBW-DCF FAÖ, Datei:Risikozuschlag.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 "Unternehmensbewertung" vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
- Hager: Vorwärts – Rückwärts bei Diskontierung, Datei:Vor-Rückwärts.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
Tabellen
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Checkliste Gutachten, Datei:Gutachten Checkliste.xlsx, Stand Nov. 2024;
- Hager: Mustertabelle Ertragswertverfahren, Datei:Ertragswert-muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Berechnungstabelle Rating, Datei:Rating.xlsx, Stand Nov. 2024;
- Hager: Berechnungstabelle Svensson-Formel, Datei:Svensson DBB.xlsx, Stand Juni 2025;
- Hager: Mustertabelle vereinfachtes Ertragswertverfahren, Datei:VEWV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle Wr. Verfahren 1996, Datei:WRV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertung - Discounted-Cash-Flow Verfahren", FAÖ 2025, Datei:UBW-DCF Folien.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.11.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.11.2025;
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.11.2025.
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