Herrschaftsrecht (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. August 2025, 13:50 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Herrschaftsrecht steht für:
- Herrschaftsrecht (Privatrecht): Das vom Privatrecht verliehene Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes über ein Rechtsobjekt,
- Herrschaftsrecht (UBW): Als Konsequenz der aus den Herrschaftsrechten resultierendeen Wertänderungen in der Anteilsbewertung.