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(1) Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten, d.h. auch mit seinem privaten Vermögen;
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(2) der Erwerber haftet für die Verbindlichkeiten, wenn der Ausschluss nicht ins Handelsregister eingetragen wird;
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(3) Erben haften, wenn sie die Firma der Einzelunternehmung fortführen und die Erbschaft nicht ausschlagen.
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Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich vom Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig.
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Version vom 6. Juli 2025, 06:00 Uhr

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(%C3%96sterreich) Ein Einzelunternehmen in Österreich ist ein von einer natürlichen Person (Einzelunternehmer) geführtes Unternehmen. Diese Person führt das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und ist einkommensteuerpflichtig. Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb mit seinem gesamten Vermögen.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen

Begriff

Inhaber des Unternehmens ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Der Einzelunternehmer kann Eigentümer oder Pächter des Unternehmens sein. Das Einzelunternehmen ist die in Österreich meist verwendete Rechtsform. Dass der Inhaber dieses Unternehmen allein betreibt, bedeutet nicht, dass er gänzlich auf sich allein gestellt ist. Er kann Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen und sich bei der Ausführung der von ihm übernommenen Aufträge auch Erfüllungsgehilfen bedienen, sofern der Vertrag nicht seine höchstpersönliche Auftragserfüllung enthält. Diese Leistungserbringung kann aber nicht nur durch einen Arbeitnehmer, sondern auch durch einen selbstständigen Subunternehmer erfolgen.

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991661.html Eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer ist eine einzige natürliche Person, die ein Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Sie haftet mit ihrem privaten Vermögen unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer kann Eigentümerin/Eigentümer oder Pächterin/Pächter des Unternehmens sein. Dass die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer ihr/sein Unternehmen allein betreibt, bedeutet nicht, dass sie/er gänzlich auf sich allein gestellt ist. Sie/er kann z.B. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Gründungsfahrplan Einzelunternehmen" finden sich auf USP.gv.at.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

[1] [2] [3] [4] [5] [6]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

UBW KMU Haftung

eigene

[7] [8] [9] [10] [11] [12]

Besonderheiten

Hlf (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[13] [14] [15] [16] [17] [18]

Firmenbucheintragung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> Firmenbuch

 (zT) ok 

eigene In Österreich können Einzelunternehmen unabhängig von der Größe im Firmenbuch eingetragen werden. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze müssen sie eingetragen werden. Sie tragen dann den Zusatz e.U. zur Firma.

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[19] [20] [21] [22] [23] [24]

Haftung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204 3. Haftung: (1) Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten, d.h. auch mit seinem privaten Vermögen; (2) der Erwerber haftet für die Verbindlichkeiten, wenn der Ausschluss nicht ins Handelsregister eingetragen wird; (3) Erben haften, wenn sie die Firma der Einzelunternehmung fortführen und die Erbschaft nicht ausschlagen.

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich vom Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[25] [26] [27] [28] [29] [30]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[31] [32] [33] [34] [35] [36]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[37] [38] [39] [40] [41] [42]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  2. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  7. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  10. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  12. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  13. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  14. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  15. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  16. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  17. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  20. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  22. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  24. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  25. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  27. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  30. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  31. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  32. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  33. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  34. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  35. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]</s> [[Kategorie:Unternehmensrecht]] <s>[[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>