Unternehmensleitung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „<!-- Bei Änderung Überschrift in Geschäftsführung, Geschäftsleitung ändern. --> Der '''Unternehmensleitung''' obliegt die Führung des Unterne…“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Geschäftsführung]], [[Geschäftsleitung]] ändern. -->
+
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Geschäftsführung]], [[Geschäftsleitung]], [[Unternehmensführung]] ändern. -->
 
 
 
Der '''Unternehmensleitung''' obliegt die Führung des [[Unternehmen]]s.
 
Der '''Unternehmensleitung''' obliegt die Führung des [[Unternehmen]]s.
  
 
Rechtlich ist im Innenverhältnis die Geschäftsführung maßgeblich, im Außenverhältnis die Vertretungsbefugnis. Wobei bei mehreren Vertretern neben der ''Einzelvertretung'' (jeder einzelne ist alleine befugt, seine [[Gesellschaft]] zu verpflichten) auch eine ''Gesamtvertretung'' denkbar ist.
 
Rechtlich ist im Innenverhältnis die Geschäftsführung maßgeblich, im Außenverhältnis die Vertretungsbefugnis. Wobei bei mehreren Vertretern neben der ''Einzelvertretung'' (jeder einzelne ist alleine befugt, seine [[Gesellschaft]] zu verpflichten) auch eine ''Gesamtvertretung'' denkbar ist.
  
* Synonyme: ''Geschäftsführung, Geschäftsleitung''   
+
* Synonyme: ''Geschäftsführung, Geschäftsleitung, Unternehmensführung''   
 
''siehe auch-> [[Organ]], [[Drittorganschaft]], [[Selbstorganschaft]]''
 
''siehe auch-> [[Organ]], [[Drittorganschaft]], [[Selbstorganschaft]]''
  
Zeile 29: Zeile 28:
 
** [[Komplementär]] bei [[Kommanditgesellschaft]]
 
** [[Komplementär]] bei [[Kommanditgesellschaft]]
 
** [[Geschäftsinhaber]] bei [[Stille Gesellschaft|Stiller Gesellschaft]]
 
** [[Geschäftsinhaber]] bei [[Stille Gesellschaft|Stiller Gesellschaft]]
 +
 +
 +
== Management ==
 +
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Management]] ändern. -->
 +
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 +
* Synonyme: ''[[]]''
 +
''siehe auch-> [[]]'' -->
 +
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 +
 +
Der Begriff '''Management''' bezeichnet in funktionaler Perspektive die Tätigkeit der Unternehmensführung. Andererseits wird in institutioneller Perspektive bezeichnet es das das geschäftsführende Organ, also die Gruppe der leitenden Personen eines Unternehmens. Die Funktion nicht nur in Unternehmen sondern auch in in gemeinnützigen, öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Organisationen so bezeichnet.<ref>Vgl. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/management-37609 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Management], abgefragt 27.2.2021.</ref>
  
 
== Chief Officer ==
 
== Chief Officer ==
Zeile 95: Zeile 104:
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Chief_Officer_(Wirtschaft) Chief Officer (Wirtschaft) bei Wikipedia], abgefragt 30.1.2021
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Chief_Officer_(Wirtschaft) Chief Officer (Wirtschaft) bei Wikipedia], abgefragt 30.1.2021
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsvollmacht Handlungsvollmacht bei Wikipedia], abgefragt 30.1.2021
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsvollmacht Handlungsvollmacht bei Wikipedia], abgefragt 30.1.2021
 +
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/management-37609 Management bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.2.2021
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Management Management bei Wikipedia], abgefragt 28.2.2021
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Manager_(Wirtschaft) Manager (Wirtschaft) bei Wikipedia], abgefragt 28.2.2021
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Prokura Prokura bei Wikipedia], abgefragt 30.1.2021
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Prokura Prokura bei Wikipedia], abgefragt 30.1.2021
  

Aktuelle Version vom 28. Februar 2021, 07:14 Uhr

Der Unternehmensleitung obliegt die Führung des Unternehmens.

Rechtlich ist im Innenverhältnis die Geschäftsführung maßgeblich, im Außenverhältnis die Vertretungsbefugnis. Wobei bei mehreren Vertretern neben der Einzelvertretung (jeder einzelne ist alleine befugt, seine Gesellschaft zu verpflichten) auch eine Gesamtvertretung denkbar ist.

  • Synonyme: Geschäftsführung, Geschäftsleitung, Unternehmensführung

siehe auch-> Organ, Drittorganschaft, Selbstorganschaft

Geschäftsführungsbefugnis

Die Geschäftsführungsbefugnis hängt von der Rechtsform ab.

Mit der Geschäftsführung betraut sind:


Management

Der Begriff Management bezeichnet in funktionaler Perspektive die Tätigkeit der Unternehmensführung. Andererseits wird in institutioneller Perspektive bezeichnet es das das geschäftsführende Organ, also die Gruppe der leitenden Personen eines Unternehmens. Die Funktion nicht nur in Unternehmen sondern auch in in gemeinnützigen, öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Organisationen so bezeichnet.[1]

Chief Officer

Als Chief Officer bezeichnet im englischsprachigen Raum eine Führungskraft (im Vorstand).[2] Die Titel werden, auch wenn sie rechtlich keine Bedeutung haben, aus Imagegründen im deutschsprachigen Raum verwendet.

Der Chief Executive Officer (CEO) bezeichnet den den Vorstandsvorsitzenden oder Generaldirektor.[3] Im britischen Englisch lautet die Bezeichnung managing director.[4]

Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH oder dem Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften.[5]

Weitere Bevollmächtigte

Eingeschränkte Vertretungsrechte haben:

  • der Prokurist
  • der Handlungsbevollmächtigte

Prokura [6] ist eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt, wie die Handlungsvollmacht, eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der kaufmännischen Gehilfen zu bieten. [7]

Handlungsvollmacht ist eine auf das Handelsgeschäft begrenzte geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt eine Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Geschäftsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der Kaufmannsgehilfen zu bieten. [8]

Chief ohne Anhängung des Titels "Officer" (zB "Chief Administrator") ist eine im englischsprachigen Raum gebräuchliche Bezeichnung für einen Abteilungsleiter in einem größeren Unternehmen und entspricht der Verwendung von Senior. [9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Management, abgefragt 27.2.2021.
  2. Wikipedia, Stichwort: Chief Officer (Wirtschaft), abgefragt 30.1.2021. Dort findet sich auch eine Liste der Chief Officers.
  3. Wikipedia, Stichwort: Chief Executive Officer, abgefragt 30.1.2021.
  4. Wikipedia, Stichwort: Chief Executive Officer, Diskussionsseite, abgefragt 30.1.2021.
  5. Wikipedia, Stichwort: Chief Financial Officer, abgefragt 30.1.2021.
  6. Ital. procura "Vollmacht", von lat. procurare "für etwas Sorge tragen", zu lat. pro "für", und cura "Sorge".
  7. Wikipedia, Stichwort: Prokura, abgefragt 30.1.2021.
  8. Wikipedia, Stichwort: Handlungsvollmacht, abgefragt 30.1.2021.
  9. Wikipedia, Stichwort: Chief Officer (Wirtschaft), abgefragt 30.1.2021.