Zeitwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Substanzwert
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Bedeutung hat der Substanzwert im Substanzwertverfahren. Bei der [[Objektive Unternehmensbewertung|Theorie der objektiven Unternehmensbewertung]] kommt im zentrale Bedeutung zu. Er fließt in [[Mischverfahren]] wie dem [[Wiener Verfahren]], aber auch dem [[Übergewinnverfahren]] neben dem [[Ertragswert]] ein. Dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend hat er jedoch keine Bedeutung: "Dem Substanzwert, verstanden als Rekonstruktionszeitwert (Vermögen abzüglich Schulden) des betriebsnotwendigen Vermögens, kommt bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu."<ref>Rz. 26 KFS/BW1</ref>
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'''eigenes Kapitel?''', Weiterleitungsseite [[Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag]], [[Non-Profit-Unternehmen]], [[bedarfswirtschaftlicher Leistungsauftrag]]
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Bei ''Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag'' (Non-Profit-Unternehmen) hat das Kostendeckungsprinzip zwecks Sicherung der Leistungserstellung Vorrang vor einer (begrenzten) Gewinnerzielung. Da nicht-finanzielle Ziele dominieren, ist als Unternehmenswert nicht der Zukunftserfolgswert anzusetzen, sondern der Rekonstruktionszeitwert, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Leistungserstellung allenfalls mit einer effizienteren Substanz oder Struktur erreicht werden kann.<ref>Rz. 140 KFS/BW1</ref>
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Der Substanzwert darf nicht mit dem [[Liquidationswert]] verwechselt werden, bei dem die Liquidationsüberschüsse maßgeblich sind, und der bei den [[Diskontierungsverfahren]] idR als Mindestwert anzusehen ist.
  
 
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Version vom 20. März 2018, 08:42 Uhr

LEMMA: SUBSTANZWERT


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Der Substanzwert (Zeitwert, Reproduktions- oder Rekonstruktionszeitwert) ist jener Wert der Vermögensgegenstände, die das Unternehmen aufwenden müssen, um sie in der gleichen Art wiederzubeschaffen (nachzubauen).[1] Er entspricht den Reproduktionskosten.

siehe auch-> Substanzwertverfahren

Link Weiterleitung bisher neu Anmerkung
Substanzwert Substanzwertverfahren Zeitwert ev HauptLemma und Zeitwert als Verweis
Reproduktionskosten Substanzwertverfahren Zeitwert
Rekonstruktionszeitwert Substanzwertverfahren Zeitwert
Reproduktionskosten Substanzwertverfahren Zeitwert
Zeitwert bei Wikipedia Diverse Begriffe "Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Wirtschaftsobjektes zu einem festgelegten Zeitpunkt und berücksichtigt dadurch die Zeitkomponente bei der Wertermittlung."
Substanzwert bei Wikipedia
[[]] Substanzwertverfahren Zeitwert


Bedeutung

Hauptartikel-> Substanzwertverfahren

siehe auch-> Einzelbewertungsverfahren * Synonyme: [[]]

Bedeutung hat der Substanzwert im Substanzwertverfahren. Bei der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung kommt im zentrale Bedeutung zu. Er fließt in Mischverfahren wie dem Wiener Verfahren, aber auch dem Übergewinnverfahren neben dem Ertragswert ein. Dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend hat er jedoch keine Bedeutung: "Dem Substanzwert, verstanden als Rekonstruktionszeitwert (Vermögen abzüglich Schulden) des betriebsnotwendigen Vermögens, kommt bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu."[2]

eigenes Kapitel?, Weiterleitungsseite Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag, Non-Profit-Unternehmen, bedarfswirtschaftlicher Leistungsauftrag

Bei Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag (Non-Profit-Unternehmen) hat das Kostendeckungsprinzip zwecks Sicherung der Leistungserstellung Vorrang vor einer (begrenzten) Gewinnerzielung. Da nicht-finanzielle Ziele dominieren, ist als Unternehmenswert nicht der Zukunftserfolgswert anzusetzen, sondern der Rekonstruktionszeitwert, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Leistungserstellung allenfalls mit einer effizienteren Substanz oder Struktur erreicht werden kann.[3]

Der Substanzwert darf nicht mit dem Liquidationswert verwechselt werden, bei dem die Liquidationsüberschüsse maßgeblich sind, und der bei den Diskontierungsverfahren idR als Mindestwert anzusehen ist.

NN

Hauptartikel-> [[]]

siehe auch-> [[]]

  • Synonyme: [[]]


abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. 26 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2015), S. 10
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. vgl. Bachl (2015), S. 10
  2. Rz. 26 KFS/BW1
  3. Rz. 140 KFS/BW1
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Zeitwert&oldid=5946