Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Wirtschaftstreuhänder''' bezeichnet:
 
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* den [[Gutachter]]: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
 
* den [[Gutachter]]: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
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* '''besser:''' Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
 
* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders], diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.
 
* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders], diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.

Version vom 15. September 2017, 06:42 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:

  • den Gutachter: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
  • besser: Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
  • den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders, diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengeschlossen.