Wiener Verfahren

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Das Wiener Verfahren ist nach der Judikatur des VwGH als Massenermittlungserfahren für die Ermittlung des gemeinen Wertes geeignet, stellt aber keine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode dar. Für die Ermittlung des Verkehrswertes lt. UmgrStG ist das Wiener Verfahren laut Rz. 681 UmgrStR ausgeschlossen.[1]zu Wr. Verfahren

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Das Wiener Verfahren hat lediglich für steuerliche Zwecke Gültigkeit und ist kein betriebswirtschaftlich anerkanntes Unternehmensbewertungsverfahren.[2]

Das Wiener Verfahren dient der Ermittlung des gemeinen Wertes so (zB'lö?):

Das Wiener Verfahren ist nicht zur Ermittlung des Verkehrswertes gegeignet. (Rz. 681 UmgrStR 2002


Das Wiener Verfahren ist nicht geeignet die Höhe der Verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Geschäftsanteilsveräußerung zu ermitteln. Rz. 773 KStR 2013 [3]


siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten, Erlässe

"], abgefragt 22.1.2017

  • [

"], abgefragt 22.1.2017

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 5

Fraberger Das Wiener Verfahren 1996 zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Grundsätze und Zweifelsfragen RWZ 2001 25 Köglberger Das Wiener Verfahren 1996 SWK 1997 22

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Weitere-Steuern-und-Abgaben/Sonstige-Abgaben/weitere_WienerVerfahren1996.pdf

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hager (Methoden)
  2. Bachl (2011), 5
  3. [ ]
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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