Wiener Verfahren

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Das Wiener Verfahren ist nach der Judikatur des VwGH als Massenermittlungserfahren für die Ermittlung des gemeinen Wertes geeignet, stellt aber keine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode dar. Für die Ermittlung des Verkehrswertes lt. UmgrStG ist das Wiener Verfahren laut Rz. 681 UmgrStR ausgeschlossen.[1]zu Wr. Verfahren
  1. Hager (Methoden)