Unternehmensanteil: Unterschied zwischen den Versionen

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'''ev besser:''' Ein '''Unternehmensanteil''' stellt den nach den persönlichen Besitzverhältnissen gegliederte Teil eines Unternehmens dar, im Gegensatz dazu ist beim Unternehmensteil die Unterteilung eine sachliche (zB räumlich, nach Sparten oder Vermögen) gegliederte Teil eines Unternehmens.
  
 
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In anderen Ländern gültige Rechtsformen:
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* Limited Partnership https://de.wikipedia.org/wiki/Limited_Partnership mit weiteren Anmerkungne</s>
  
 
<s>Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.
 
<s>Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.

Version vom 13. Oktober 2020, 15:03 Uhr

Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

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Ein Unternehmensanteil stellt einen nach Besitzverhältnissen gegliederten Teil eines Unternehmens dar. ev bessere Def, ev über Anteilsquote

ev besser: Ein Unternehmensanteil stellt den nach den persönlichen Besitzverhältnissen gegliederte Teil eines Unternehmens dar, im Gegensatz dazu ist beim Unternehmensteil die Unterteilung eine sachliche (zB räumlich, nach Sparten oder Vermögen) gegliederte Teil eines Unternehmens.

Arten

Unternehmensanteile lassen sich nach der Rechtsform des Unternehmens gliedern, oder nach dem Ausmaß der Beteiligung (eigene und der übrigen Gesellschafter).

Arten nach Rechtsform

Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.

In anderen Ländern gültige Rechtsformen:

Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.

  • Personengesellschaften:
    • Offene Gesellschaft (OG),
    • Kommanditgeselschaft (KG),
    • unechte stille Gesellschaft,
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.

Übersicht:

Rechtsform Abkürzung Typ Gesellschafter Anteil in Ö zulössig Bemerkung
Offene Gesellschaft OG Personengesellschaft Offener Gesellschafter  ? ja
Kommanditgeselschaft KG Personengesellschaft Komplimentär, Kommanditist Anteil [[]] ja
stille Gesellschaft stG Personengesellschaft Geschäftsinhaber, Stiller Gesellschafter Anteil [[]] ja
Gesellschaft bürgerlichen Rechtes GesbR ?? Personengesellschaft Gesellschafter [[]] Anteil [[]] in Ö [[]] Bemerkung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Kapitalgesellschaft Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Aktiengesellschaft AG Kapitalgesellschaft Gesellschafter [[]] Aktien ja
Europäische (Aktien)Gesellschaft mit Klammer? SE Kapitalgesellschaft Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Genossenschaft (reg) Gen Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Europäische Genossenschaft SCE Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Verein Abkürzung Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Privatstiftung PS Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV Personengesellschaft Gesellschafter [[]] Anteil [[]] ja
Rechtsform [[]] Abkürzung Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] in Ö ja / nein Bemerkung
Rechtsform [[]] Abkürzung Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] in Ö ja / nein Bemerkung
Rechtsform [[]] Abkürzung Typ [[]] Gesellschafter [[]] Anteil [[]] in Ö ja / nein Bemerkung


Personengesellschaften

Hauptartikel-> Personengesellschaft

Personengesellschaften sind Gesellschaften bei denen die Gesellschafter im Vordergrund stehen und nicht das von ihnen eingelegte Kapital.[1]

In Österreich zugelassene Rechtsformen:

[2] [3]

Kapitalgesellschaften

Hauptartikel-> Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.[4]

In Österreich zugelassene Rechtsformen:


[5] [6]

weitere Rechtsformen

Neben Personen- und Kapitalgesellschaften kommen weitere Rechtsformen für Unternehmen in Frage:


[7] [8]

Bedeutung

Zum Stichtag 31. 12. 2014 waren im Eirmenbuch eingetragen:[9]

Gesellschaftsform Eintragungen
GesbR Mangels Eintragung unbekannt
OG 18.690
KG 43.033
StG Mangels Eintragung unbekannt
EWIV 30
GmbH 137.840
AG 1.591
SE 31
Gen 1.800
PS 3.243

Arten nach Beteiligungsausmaß

Übersicht Minder- bzw. Mehrheitsrechte[10]

≤ 25% einfache Minderheit
> 25% qualifizierte Minderheit (Sperrminorität)
> 50% einfache Mehrheit
> 75% qualifizierte Mehrheit
100% Alleinbesitz

Neben dem Anteil des Bewertungsobjektes kann auch das Ausmaß der Beteiligung der übrigen Gesellschafter von Bedeutung sein. Liegt Streubesitz Wiki ev Link auf Aktie' vor, kann mit relativ kleinem Beteilgungsaußmaß ein großer Einfluss ausgeübt werden. Umgekehrt kann ein Hauptgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen den lästigen (Minderheits-)Gesellschafter aus der Gesellschaft entfernen lassen. ev erläutern

Bewertung

Hauptartikel-> Anteilsbewertung

Es gibt zwei grundsätzliche Methoden zur Bewertung von Anteilen an Unternehmen:[11]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [12] [13]

Literatur

Gesetz

  • ABGB
  • AktG
  • GmbHG
  • UGB

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 149 ff
  • IDW S1 Rz. 13 ff

Fachliteratur

  • Artmann ua (2015)
  • Artmann ua (2016)
  • Kastner ua (1990)
  • Rieder / Huemer (2016)

Unterlage(n)

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

wenn Links vollständig, Rest löschen

  • []: wiki
    • Offene Gesellschaft (OG),
    • Kommanditgeselschaft (KG),
    • unechte stille Gesellschaft,
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
  • []: wiki
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
    • Aktiengesellschaft (AG) -

NN bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020

Einzelnachweise

  1. Kastner ua (1990), S. 35
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  3. Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft, abgefragt 11.10.2020
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  6. Riedler / Huemer (2016), S. 86.
  7. Aus Peemöller (2012), S. 747.
  8. Vgl. Bachl (2018), S. 74.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Unternehmensanteil&oldid=11012