Typisierung

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Typisierung bezeichnet den Bezug auf einen typischen Investor anstelle des konkreten Bewertungssubjektes.

Eine spannende und nicht unumstrittene Frage ist auch, inwieweit eine objektivierte Bewertung auch Typisierungen auf Ebene des Bewertungssubjektes erfordert. Nachdem objektivierte Unternehmenswerte häufig iZm normorientierten Bewertungen ermittelt werden, verweist das österreichische Fachgutachten KFS BW 1 diesbezüglich auf rechtliche Vorgaben. Es ist demnach anhand der rechtlichen Vorgaben zu entscheiden, ob bei der objektivierten Bewertung im konkreten Fall von einem typischen oder dem konkreten Investor (zB dem konkret abzufindenden Minderheitsgesellschafter) auszugehen ist.[1]

Der deutsche Standard IDW S1 wird hier konkreter und definiert das Bewertungssubjekt beim objektivierten Unternehmenswert (bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen) als eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person.kürzen[2]

Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf dem zum Bewertungsstichtag vorhandenen Unternehmenskonzept.Der Grad der gebotenen Typisierung auf Investorebene ist abhängig von rechtlichen Vorgaben.Lö?[3]

siehe auch-> [[]]

Arten

  • mittelbare Typisierung:
Im Rahmen der sog. mittelbaren Typisierung, die bei Unternehmensbewertungen aus Anlass unternehmerischer Initiativen anzuwenden ist, wird die Annahme getroffen, dass die Besteuerung der Zuflüsse aus dem Bewertungsobjekt und der Opportunität (Investition in ein Aktienportfolio) derselben persönlichen Besteuerung unterliegt und damit im Ergebnis unberücksichtigt bleiben kann.kürzen?[4]
  • unmittelbare Typisierung:
Anders ist dies bei der unmittelbaren Typisierung. Hierbei soll bei vertraglichen oder gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen der Unternehmenswert aus Sicht einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner ermittelt werden. Die Anteilseignersteuern sind dann sowohl im Zahlungsstrom als auch im Kapitalisierungszinssatz explizit zu berücksichtigen.kürzen?[5]


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 16 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 22 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 9
  • Fleischer / Hüttemann (2015) § 26 (253)
  • Ihlau ua (2013), 34, 98 ff,
  • Mandl / Rabel (1997), 398 ff
  • Wollny (2010)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 26, 83

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Bachl (2015), 9
  2. Bachl (2015), 9
  3. Bachl (2015), 9
  4. Fleischer / Hüttemann (2015), § 26 (253)
  5. Fleischer / Hüttemann (2015), § 26 (253)
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Typisierung&oldid=2882