Tax Shield

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Tax Shield


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Tax Shield bezeichnet in der Literatur zwei unterschiedliche Begriffe:ev Bsp

  1. den Steuervorteil der Fremdfinanzierung

so zB Mandl / Rabel (1997), 373 ff,

  1. den Barwert der Steuervorteile der Fremdfinanzierung Sehr holpriges Lemma ev: Barwert der Steuervorteile


Synonyme: („tax shield“ bzw. „tax benefit of debt“). Weiterleitungen tax-shield

Steuervorteil der Fremdfinanzierung

Fehlt Begriff

Berücksichtigung der Steuervorteile

Die Bruttoverfahren berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:[1]

  1. APV-Verfahren: Der Barwert der Steuervorteile werden dem Wert des unverschuldeten Unternehmens 'link? hinzugerechnet.
  2. WACC-Verfahren: Bei Ermittlung des Cash Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
  3. TCF-Verfahren: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.


Abhängig von der Art der Berücksichtigung des Tax Shield werden die drei Bruttoansätze (TCF-, FCF- und APV-Ansatz) unterschieden.

Bei dem Total Cash Flow-Verfahren (TCF-Ansatz) wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss. Ihlau 42

Bei dem Free Cash Flow-Verfahren (FCF-Ansatz = WACC-Verfahren) werden Cash Flows abgezinst, die sich nach Berücksichtigung von Steuern ergeben, die bei einer fiktiven vollständigen Eigenfinanzierung anfallen würden. Ist das Unternehmen jedoch teilweise fremdfinanziert, muss der aus der Fremdfinanzierung resultierende Steuerersparniseffekt im Nenner korrigiert werden.159 Ihlau 42 unter Verweis auf Ballwieser 2011, S. 133.

Im Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Ansatz) ermittelt sich der Wert des Gesamtkapitals aus zwei Komponenten: Die erste Komponente stellt den Wert des operativen Geschäfts bei einer reinen fiktiven Eigenfinanzierung dar. Dieser resultiert aus der Diskontierung der Free Cash Flows mit der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber bei reiner Eigenfinanzierung. Die zweite Komponente bildet den Wert des Tax Shield ab. Der APV-Ansatz bietet den Vorteil, dass er den Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung transparent als eigenen Wertbestandteil ausweist.Ihlau 42

Barwert der Steuervorteile der Fremdfinanzierung

Der Tax-Shield (englisch, auf deutsch: Steuerschild) bezeichnet in der Finanzwirtschaft den Wert, den Fremdkapitalzinsen, Schulden oder Verlustvorträge zum Unternehmenswert beitragen.[2]

Alt

  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256

18 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen haben gegenüber eigenfinanzierten Unternehmen den Vorteil, dass sie weniger Unternehmensteuern entrichten müssen, weil Fremdkapitalzinsen grundsätzlich von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise abgezogen werden können. Der Wertunterschied, der sich aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen ergibt, wird als Tax Shield bezeichnet. WACC-Ansatz und APV-Ansatz unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der Erfassung des Tax Shields im Bewertungskalkül.3 Der Wertbeitrag des Tax Shields wird beim WACC-Ansatz entweder durch die Berücksichtigung im Kapitalisierungszinssatz (Free Cash Flow-Ansatz) oder durch die Berücksichtigung im bewertungsrelevanten Cash Flow abgebildet (Total Cash Flow-Ansatz). Beim APV-Ansatz wird der Wert des Tax Shields als separate Wertkomponente zum Unternehmenswert addiert.zu Tax Shield</s>



Aufgrund tatsächlich geleisteter Fremdkapitalzinsen ergibt sich jedoch eine Steuerersparnis, deren Barwert zum Barwert der Cash Flows addiert wird.

Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [3]

Im nächsten Schritt wird der Barwert des Steuervorteils aus der tatsächlich vorhandenen Fremdfinanzierung (Tax Shield) berechnet Bachl 12

Zu Begriff' Aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten wird die Höhe der Cash Flows durch die Finanzierung des Bewertungsobjekts beeinflusst, da die Unternehmensteuerbelastung bei Fremdfinanzierung aufgrund der steuerlichen Abziehbarkeit von Fremdkapitalkosten geringer ist als bei vollständiger Eigenfinanzierung. Aus der Fremdfinanzierung resultiert daher ein Steuervorteil, der auch als Tax Shield bezeichnet wird.Ihlau 42 unter Verweis auf Ballwieser 2011, S. 133.


siehe auch-> [[]]


Diskontierungszinssatz

In Frage kommen:

Bei der Frage, mit welchem Diskontierungszinssatz der Barwert des Tax Shields zu berechnen ist, stehen nun mehrere Varianten zur Wahl. Im Fall einer autonomen Finanzierungspolitik wird nach hA davon ausgegangen, dass diese Steuervorteile in Zukunft sicher eintreten. Hierfür findet man in der Praxis mitunter die Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz.

In der Praxis weiters üblich und in der Literatur empfohlen wird für diesen Fall aber die Abzinsung mit dem Fremdkapitalkostensatz.Satz ist widersinnig

Bei wertorientierter Finanzierungspolitik wird demgegenüber von risikobehafteten Tax Shields ausgegangen, die mit der risikoangepassten Eigenkapitalrendite zu diskontieren sind.


Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 12, 49
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013), 53, 54, 87, 95, 240
  • Mandl / Rabel (1997), 373 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ihlau ua (2013), 42
  2. Wikipedia.de, Stichwort Tax Shield, abgefragt 12.2.2017
  3. Bachl (2015), 49
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Tax_Shield&oldid=3267