Tax Shield: Unterschied zwischen den Versionen

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Synonyme: („tax shield“ bzw. „tax benefit of debt“). Tax shield bezeichnet gelegentlich den Steuervorteil und gelegentlich den Barwert der STeuervorteile
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* Fleischer / Hüttemann (2015), 256
 
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18 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen haben gegenüber eigenfinanzierten Unternehmen den Vorteil, dass sie weniger Unternehmensteuern entrichten müssen, weil Fremdkapitalzinsen grundsätzlich von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise abgezogen werden können. Der Wertunterschied, der sich aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen ergibt, wird als Tax Shield bezeichnet. WACC-Ansatz und APV-Ansatz unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der Erfassung des Tax Shields im Bewertungskalkül.3 Der Wertbeitrag des Tax Shields wird beim WACC-Ansatz entweder durch die Berücksichtigung im Kapitalisierungszinssatz (Free Cash Flow-Ansatz) oder durch die Berücksichtigung im bewertungsrelevanten Cash Flow abgebildet (Total Cash Flow-Ansatz). Beim APV-Ansatz
 
18 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen haben gegenüber eigenfinanzierten Unternehmen den Vorteil, dass sie weniger Unternehmensteuern entrichten müssen, weil Fremdkapitalzinsen grundsätzlich von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise abgezogen werden können. Der Wertunterschied, der sich aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen ergibt, wird als Tax Shield bezeichnet. WACC-Ansatz und APV-Ansatz unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der Erfassung des Tax Shields im Bewertungskalkül.3 Der Wertbeitrag des Tax Shields wird beim WACC-Ansatz entweder durch die Berücksichtigung im Kapitalisierungszinssatz (Free Cash Flow-Ansatz) oder durch die Berücksichtigung im bewertungsrelevanten Cash Flow abgebildet (Total Cash Flow-Ansatz). Beim APV-Ansatz
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Der Tax-Shield (englisch, auf deutsch: Steuerschild) bezeichnet in der Finanzwirtschaft den Wert, den Fremdkapitalzinsen, Schulden oder Verlustvorträge zum Unternehmenswert beitragen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Tax_Shield Wikipedia.de, Stichwort Tax Shield], abgefragt 12.2.2017</ref>
  
 
Aufgrund tatsächlich geleisteter Fremdkapitalzinsen ergibt sich jedoch eine Steuerersparnis, deren Barwert
 
Aufgrund tatsächlich geleisteter Fremdkapitalzinsen ergibt sich jedoch eine Steuerersparnis, deren Barwert
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Der '''Barwert des Steuervorteils (Tax Shield)''' wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren [[Steuervorteile]] des Fremdkapitalzinsen berechnet.
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* [[risikolosen Zinssatz]]
 
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<s>Bei der Frage, mit welchem Diskontierungszinssatz der Barwert des Tax Shields zu berechnen ist, stehen nun mehrere Varianten zur Wahl. </s>Im Fall einer autonomen Finanzierungspolitik wird nach hA davon ausgegangen, dass diese Steuervorteile in Zukunft sicher eintreten. <s> Hierfür findet man in der Praxis mitunter die Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz. </s>
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<s>Bei der Frage, mit welchem Diskontierungszinssatz der Barwert des Tax Shields zu berechnen ist, stehen nun mehrere Varianten zur Wahl. </s>Im Fall einer [[autonomen Finanzierungspolitik]] wird nach hA davon ausgegangen, dass diese Steuervorteile in Zukunft sicher eintreten. <s> Hierfür findet man in der Praxis mitunter die Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz. </s>
 
* [[Fremdkapitalkosten]]satz
 
* [[Fremdkapitalkosten]]satz
 
In der Praxis weiters üblich und in der Literatur empfohlen wird für diesen Fall aber die Abzinsung mit dem Fremdkapitalkostensatz.'''Satz ist widersinnig'''
 
In der Praxis weiters üblich und in der Literatur empfohlen wird für diesen Fall aber die Abzinsung mit dem Fremdkapitalkostensatz.'''Satz ist widersinnig'''
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Die [[Bruttoverfahren]] berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:
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* Drukarczyk / Schüler (2016),  
 
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* Fleischer / Hüttemann (2015)
 
* Fleischer / Hüttemann (2015)
* Ihlau ua (2013),  
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* Ihlau ua (2013), 53, 54, 87, 95, 240
* Mandl / Rabel (1997),  
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* Mandl / Rabel (1997), Tax Shield 373 ff
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  
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* Hager: ''Cash Flow'', '''fehlt Datei''', Stand Oktober 2016
 
  
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
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* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015 '''?'''
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Risiko.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
 
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015 '''nicht mehr aktuell'''
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
 
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
 
  
 
=== Folien ===
 
=== Folien ===
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
 
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
  
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Tax_Shield Tax Shield bei Wikipedia], abgefragt: 12.2.2017
NN bei Wikipedia], abgefragt:
 
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
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Version vom 12. Februar 2017, 09:54 Uhr

in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite Synonyme: („tax shield“ bzw. „tax benefit of debt“). Tax shield bezeichnet gelegentlich den Steuervorteil und gelegentlich den Barwert der STeuervorteile

  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256

18 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen haben gegenüber eigenfinanzierten Unternehmen den Vorteil, dass sie weniger Unternehmensteuern entrichten müssen, weil Fremdkapitalzinsen grundsätzlich von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise abgezogen werden können. Der Wertunterschied, der sich aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen ergibt, wird als Tax Shield bezeichnet. WACC-Ansatz und APV-Ansatz unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der Erfassung des Tax Shields im Bewertungskalkül.3 Der Wertbeitrag des Tax Shields wird beim WACC-Ansatz entweder durch die Berücksichtigung im Kapitalisierungszinssatz (Free Cash Flow-Ansatz) oder durch die Berücksichtigung im bewertungsrelevanten Cash Flow abgebildet (Total Cash Flow-Ansatz). Beim APV-Ansatz wird der Wert des Tax Shields als separate Wertkomponente zum Unternehmenswert addiert.zu Tax Shield</s>


Der Tax-Shield (englisch, auf deutsch: Steuerschild) bezeichnet in der Finanzwirtschaft den Wert, den Fremdkapitalzinsen, Schulden oder Verlustvorträge zum Unternehmenswert beitragen.[1]

Aufgrund tatsächlich geleisteter Fremdkapitalzinsen ergibt sich jedoch eine Steuerersparnis, deren Barwert zum Barwert der Cash Flows addiert wird.

Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [2]

Im nächsten Schritt wird der Barwert des Steuervorteils aus der tatsächlich vorhandenen Fremdfinanzierung (Tax Shield) berechnet Bachl 12

siehe auch-> [[]]


Diskontierungszinssatz

In Frage kommen:

Bei der Frage, mit welchem Diskontierungszinssatz der Barwert des Tax Shields zu berechnen ist, stehen nun mehrere Varianten zur Wahl. Im Fall einer autonomen Finanzierungspolitik wird nach hA davon ausgegangen, dass diese Steuervorteile in Zukunft sicher eintreten. Hierfür findet man in der Praxis mitunter die Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz.

In der Praxis weiters üblich und in der Literatur empfohlen wird für diesen Fall aber die Abzinsung mit dem Fremdkapitalkostensatz.Satz ist widersinnig

Bei wertorientierter Finanzierungspolitik wird demgegenüber von risikobehafteten Tax Shields ausgegangen, die mit der risikoangepassten Eigenkapitalrendite zu diskontieren sind.


Berücksichtigung der Steuervorteile

Die Bruttoverfahren berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 12, 49
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013), 53, 54, 87, 95, 240
  • Mandl / Rabel (1997), Tax Shield 373 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia.de, Stichwort Tax Shield, abgefragt 12.2.2017
  2. Bachl (2015), 49
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Tax_Shield&oldid=3258