Stuttgarter Verfahren

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Das Stuttgarter Verfahren stellt ein Übergewinnverfahren dar[1] und ist betriebswirtschaftlich nicht anerkannt. Der Übergewinn wird hierbei durch pauschalierte Vorgaben der Finanzverwaltung zur Höhe der Normalverzinsung (9 %) und der zu berücksichtigenden Anzahl der Übergewinne (Zeitraum von 5 Jahren) modifiziert.[2]

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachliteratur

  • Ballwieser / Hachmeister (2013), 210, 226
  • Ihlau ua (2013), 38, 71, 113

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. Ihlau ua (2013), 38
  2. Ihlau ua (2013), 71
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