Stichtagsprinzip
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Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Durch die Wahl oder Vorgabe des Bewertungsstichtages entscheidet sich:GoU
Durchgestrichen
unterstrichen
Unterlage | Stichtag | Übernommen |
* welche Entwicklungen und Vorkommnisse Teil der Unternehmensprognose werden; | * |
|
* auf welchen Zeitpunkt abgezinst wird; | - | |
* |
* Höhe des Diskontierungszinssatzes (Basiszinssatz und Zuschläge), dieser gilt für den gesamten Prognosezeitraum Link Prognosezeitraum | |
* welche Maßnahmen (z.B. Investitionen) in der Unternehmensplanung noch Berücksichtigung finden dürfen | * |
|
- welche Ausschüttungen bewertungsrelevant sind und
- welcher Bewertungsstandard maßgeblich ist.
Der Bewertungsstichtag ist maßgeblich für:aus Bewertungsstichtag
- Berücksichtigung der Zuflüsse, nur zukünftige Zuflüsse können berücksichtigt werden.
- Steuersatz: Der Steuersatz des Stichtages wird für den gesamten Prognosezeitraum angewendet.
Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
NN
Hauptartikel-> [[]]
Synonyme: [[]]
abcd
siehe auch-> [[]]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 23 f KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 22 f IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94, 323 ff
- Moxter (1990), S. 168 ff
- Peemöller (2012), S. 33
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 51 ff
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: Grundsätze', fe Datei, Stand Okt. 2017
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise