Stichtagsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bedeutung (Stichtagsprinzip))
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Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.
 
Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.
 
== Bedeutung (Stichtagsprinzip) ==
 
== Bedeutung (Stichtagsprinzip) ==
 
Durch die Wahl oder Vorgabe des Bewertungsstichtages entscheidet sich:'''GoU'''
 
 
* welche Entwicklungen und Vorkommnisse Teil der Unternehmensprognose werden;
 
* auf welchen Zeitpunkt abgezinst ([[Diskontierung|diskontiert]]) wird;
 
* ''Höhe des [[Diskontierungszinssatz]]es ([[Basiszinssatz]] und [[Risikozuschlag|Zuschläge]])'', dieser gilt für den gesamten [[Prognosezeitraum]]
 
* ''welche [[Maßnahmen]] (z.B. Investitionen) in der [[Unternehmensplanung]] noch Berücksichtigung finden dürfen'',  beim [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]])
 
* ''welche [[Ausschütt]]ungen bewertungsrelevant sind'', nur zukünftige Zuflüsse können berücksichtigt werden
 
* ''[[Steuer]]satz'': Der Steuersatz des Stichtages wird für den gesamten Prognosezeitraum angewendet.
 
* welcher [[Bewertungsstandard]] maßgeblich ist.
 
 
Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.
 
  
 
== NN ==
 
== NN ==

Version vom 4. Oktober 2017, 07:05 Uhr

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Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.

Bedeutung (Stichtagsprinzip)

NN

Hauptartikel-> [[]]

Synonyme: [[]]

abcd

siehe auch-> [[]]


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 23 f KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 22 f IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94, 323 ff
  • Moxter (1990), S. 168 ff
  • Peemöller (2012), S. 33
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 51 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise


  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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