Stichtagsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.
 
Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.
 
== Bedeutung (Stichtagsprinzip) ==
 
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Durch die Wahl oder Vorgabe des Bewertungsstichtages entscheidet sich:'''GoU'''
 
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* welche Entwicklungen und Vorkommnisse Teil der Unternehmensprognose werden;
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* auf welchen Zeitpunkt abgezinst ([[Diskontierung|diskontiert]]) wird;
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* ''Höhe des [[Diskontierungszinssatz]]es ([[Basiszinssatz]] und [[Risikozuschlag|Zuschläge]])'', dieser gilt für den gesamten [[Prognosezeitraum]]
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* ''welche [[Maßnahmen]] (z.B. Investitionen) in der [[Unternehmensplanung]] noch Berücksichtigung finden dürfen'',  beim [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]])
| Übernommen
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* ''welche [[Ausschütt]]ungen bewertungsrelevant sind'', nur zukünftige Zuflüsse können berücksichtigt werden
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* ''[[Steuer]]satz'': Der Steuersatz des Stichtages wird für den gesamten Prognosezeitraum angewendet.
| <!-- * <u>welche Entwicklungen und Vorkommnisse Teil der Unternehmensprognose werden;</u> -->
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* welcher [[Bewertungsstandard]] maßgeblich ist.
| <!-- * <s>Berücksichtigung von Informationen'', nur die am Stichtag erlangbaren Informationen dürfen berücksichtigt werden</s> -->
 
| * welche Entwicklungen und Vorkommnisse Teil der Unternehmensprognose werden;
 
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| <!-- * auf welchen Zeitpunkt abgezinst wird; -->
 
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| * auf welchen Zeitpunkt abgezinst ([[Diskontierung|diskontiert]]) wird;
 
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| <!-- * <s>welche Daten zur Ableitung des Kalkulationszinssatzes zur Anwendung kommen,</s> -->
 
| <!-- * <u>''Höhe des [[Diskontierungszinssatz]]es ([[Basiszinssatz]] und Zuschläge)'', dieser gilt für den gesamten Prognosezeitraum</u> '''Link Prognosezeitraum''' -->
 
| * ''Höhe des [[Diskontierungszinssatz]]es ([[Basiszinssatz]] und [[Risikozuschlag|Zuschläge]])'', dieser gilt für den gesamten [[Prognosezeitraum]]
 
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| <!-- * <u>welche Maßnahmen (z.B. Investitionen) in der [[Unternehmensplanung]] noch Berücksichtigung finden dürfen</u> -->
 
| <!-- * <s>''Berücksichtigung von bereits eingeleiteten Maßnahmen'' </s><u>(beim [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]])</u> -->
 
| * ''welche [[Maßnahmen]] (z.B. Investitionen) in der [[Unternehmensplanung]] noch Berücksichtigung finden dürfen'',  beim [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]])
 
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| <!-- * welche Ausschüttungen bewertungsrelevant sind und -->
 
| <!-- * ''Berücksichtigung der Zuflüsse'', nur zukünftige Zuflüsse können berücksichtigt werden. -->
 
| * ''welche [[Ausschütt]]ungen bewertungsrelevant sind'', nur zukünftige Zuflüsse können berücksichtigt werden
 
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| <!-- * ''Steuersatz'': Der Steuersatz des Stichtages wird für den gesamten Prognosezeitraum angewendet. -->
 
| * ''[[Steuer]]satz'': Der Steuersatz des Stichtages wird für den gesamten Prognosezeitraum angewendet.
 
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| * welcher [[Bewertungsstandard]] maßgeblich ist.
 
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Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.
 
Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.

Version vom 4. Oktober 2017, 06:47 Uhr

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Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf den Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der Bewertungsstichtag ergibt sich aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen.

Bedeutung (Stichtagsprinzip)

Durch die Wahl oder Vorgabe des Bewertungsstichtages entscheidet sich:GoU

Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.

NN

Hauptartikel-> [[]]

Synonyme: [[]]

abcd

siehe auch-> [[]]


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 23 f KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 22 f IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94, 323 ff
  • Moxter (1990), S. 168 ff
  • Peemöller (2012), S. 33
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 51 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise


  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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