Sicherheitsleistung

Aus Bewertungshilfe
Version vom 19. Februar 2023, 07:30 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

siehe auch-> Sicherheit (Begriff)

Eine Sicherheitsleistung (lat., Kaution) ist ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines Rechts entweder verhütet, oder wodurch für den Fall ihres Eintritts die Wiederherstellung des Rechts gesichert werden soll.[1]

Eine Sicherheitsleistung kann sein:

Bedeutung

Eine persönliche oder dingliche Sicherheit kann zu einem über die Kapitaleinlage hinausgehenden Eigentümerrisiko führen.

Einzelnachweise