Rechtsträger: Unterschied zwischen den Versionen

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  ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.''
 
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Der Begriff '''Rechtsträger''' steht für:
 
Der Begriff '''Rechtsträger''' steht für:
* den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl. Rechtssubjekt
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* den Inhaber eines [[subjektives Recht|subjektiven Rechts]], vgl. [[Rechtssubjekt]]
* Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht) '''ev lö'''
+
* Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)  
* Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben
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* Rechtssubjekte, die ein [[Unternehmen]] betreiben.
  
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''siehe auch-> [[wirtschaftlicher Eigentümer (WiEReG)|wirtschaftlicher Eigentümer]]''
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2023.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt ..2023.
 
</ref>
 
  
== Literatur ==
+
<!-- == Einzelnachweise==
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!-- -->
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],
 
[[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],
 
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt ..2023;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2023;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
 
<references />
 
<references />
 
+
-->
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]</s>
 
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
<s>[[Kategorie:Steuerrecht]]</s>
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
<s>[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Wert]]
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 21. Mai 2023, 04:11 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Rechtsträger steht für:

siehe auch-> wirtschaftlicher Eigentümer