Rechtsträger: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite''' <s>* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WE…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
+
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)'''
<s>* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --></nowiki> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <nowiki><!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --></nowiki></s>
+
 
 
-------------
 
-------------
  
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
Der Begriff '''Rechtsträger''' steht für:
 
Der Begriff '''Rechtsträger''' steht für:
* den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl. Rechtssubjekt
+
* den Inhaber eines [[subjektives Recht|subjektiven Rechts]], vgl. [[Rechtssubjekt]]
 
* Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht) '''ev lö'''
 
* Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht) '''ev lö'''
* Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben
+
* Rechtssubjekte, die ein [[Unternehmen]] betreiben.
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2023.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt ..2023.
 
</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
  
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],
+
''siehe auch-> [[wirtschaftlicher Eigentümer (WiEReG)|wirtschaftlicher Eigentümer]]''
[[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],
 
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
  
== Weblinks ==
+
<!-- == Einzelnachweise==
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!-- -->
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt ..2023;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2023;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
 
<references />
 
<references />
 
+
-->
 
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]

Version vom 18. Mai 2023, 03:53 Uhr

nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Rechtsträger steht für:

  • den Inhaber eines subjektiven Rechts, vgl. Rechtssubjekt
  • Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht) ev lö
  • Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben.

siehe auch-> wirtschaftlicher Eigentümer

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]]</s> [[Kategorie:Recht, allgemein]] <s>[[Kategorie:Steuerrecht]]</s> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] <s>[[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>